Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
Empfehlenswerter F.A.Z. Beitrag: Mutter bleibt Mutter und Vater bleibt Vater
https://www.faz.net/aktuell/politik/...b21c795e4afb50

Der EuGH hat zwei Beschwerden abgewiesen. In einem Fall wollte eine Transfrau als Mutter eingetragen werden und im anderen wollte ein Transmann nicht mehr als Mutter sondern als Vater eingetragen werden.
Begründung ist, dass Mutter die Person ist, die das Kind geboren hat. Und da ändere eine Geschlechtsangleichung nichts dean.
Hier ist das Urteil:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=002-14047
Ist dann wiederum nicht so schwarzweiß, wie "Mutter ist Mutter".
Einer der Knackpunkte war wohl, dass es um die Eintragung in die Geburtsurkunde ging, diese dem Kind gehört und die Interessen des Kindes bezüglich der nachverfolgbaren Abstammung und Rechtssicherheit überwogen haben. Es ging nicht um die aktuelle Rolle/Bezeichnung der Kläger*innen.
Um das Problem zu Lösen haben 5 europäische Staaten zusätzliche Felder in der Geburtsurkunde eingeführt, sodass ehemaliges und aktuelles Geschlecht der Eltern eingetragen werden kann.