Hier ist das Urteil:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=002-14047
Ist dann wiederum nicht so schwarzweiß, wie "Mutter ist Mutter".
Einer der Knackpunkte war wohl, dass es um die Eintragung in die Geburtsurkunde ging, diese dem Kind gehört und die Interessen des Kindes bezüglich der nachverfolgbaren Abstammung und Rechtssicherheit überwogen haben. Es ging nicht um die aktuelle Rolle/Bezeichnung der Kläger*innen.
Um das Problem zu Lösen haben 5 europäische Staaten zusätzliche Felder in der Geburtsurkunde eingeführt, sodass ehemaliges und aktuelles Geschlecht der Eltern eingetragen werden kann.






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