Zitat von coco Es ist die alte Leier: Täter/Opfer Umkehr. Abhauen ist nicht mal eine Straftat. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist in D sehr wohl eine Straftat und in Fr sicherlich auch.
Geändert von Kensei (29-06-2023 um 07:52 Uhr)
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