Zitat Zitat von Smals Beitrag anzeigen
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__36.html Verstöße ziehen ein Bußgeld nach sich und stellen damit keine Straftat da.

Nein ein wegfahren und weglaufen ist KEIN Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
So einfach ist das nicht. Flucht vor der Polizei zählt zwar nicht als Straftat, der Einsatz von Schusswaffen kann je nach Lage in solchen Situationen trotzdem erlaubt sein.