Wie kommst du zu dem Schluß? Und was glaubst du, was Staatsanwälte den ganzen Tag so machen bei Fällen die nicht so groß in der Öffentlichkeit stehen?
Deine eigentliche, als Vermutung getarnte Behauptung war aber, dass es keinen Prozess geben würde, weil ein Minister respektive Ministerium den Staatsanwälten "weisungsbefugt" wäre und er dabei den Daumen draufhalten würde, mit dem Ziel, "das Volk nicht zu verwirren".
Meine Fragen an dich lautete dann, was du dir unter "Weisungsbefugnis" so vorstellst und wie sich das auf die Arbeit bei Polizei und StA auswirken sollte. Des Weiteren, was du unter dem "Volk" verstehst und wie dieses durch Gerichtsprozesse verwirrt werden könnte.
Die Antworten darauf stehen noch aus, oder?
Ich hatte außerdem auf das sog. "Legalitätsprinzip" verwiesen, welches die Handlungen von StA und Polizei rechtlich bindet. Hast du dich inzwischen damit beschäftigt, und falls ja, wie sehen deine Bewertungen jetzt vor diesem Hintergrund aus?
Nicht vollumfänglich, aber größtenteils? Aha. Also zählt jeder Staatsbedienstete für dich schonmal nicht zum "Volk"? Oder 70% von denen? Zähle ich denn zum Volk?
Das ist dein gutes Recht, aber warum?
Hattest du dich nicht unlängst aufgeregt über den "Mainstream" und was da so verbreitet wird?
Hier hast du die Möglichkeiten dich zu äußern, und bei 'nem bisschen Kritik und Gegenwind ruderst du zurück, beleidigst, antwortest nicht mehr und editierst deine Beiträge, anstatt mal für deinen Standpunkt gerade zu stehen.
Kann man so machen. Aber dann sollte man sich bitte auch nicht über Meinungsmache im Mainstream echauffieren.
Du hattest deine Chance.






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