
Zitat von
Kensei
Ich hatte nun entgegnet, dass ermittelnde Beamte von StA und Polizei dem Legalitätsprinzip unterlägen und sich daher der Strafvereitelung schuldig machen würden, wenn sie etwaigen Anweisungen von Minister oder Ministerium Folge leisten würden, eine Anklage nicht zu erheben obwohl das als geboten erscheint.
Klar soweit?
Im Übrigen muss ich ohnehin auch als weisungsgebundener Beamter keiner Anweisung meines übergeordneten Dienstvorgesetzten Folge leisten, die beinhaltet, dass ich eine Straftat begehe.