nix, er hat eine Vermutung geäußert
Für eine Unterstellung müsste er ja eine Tatsache behaupten.
der Spiegel meinte ja jüngst:
bei Vermutungen handelt es sich auch juristisch erst einmal grundsätzlich um freie Meinungsäußerungen und nicht um Behauptungen, dass ein konkreter Verdacht besteht.
https://www.spiegel.de/backstage/til...8-65c216dfe29f
Wieso?
Wenn ein Staatsanwalt irgendwelche Verzögerungstaktiken einsetzt, wieso sollten dann ihm weisungsbefugte Beamte sich der Strafvereitelung schuldig machen, die nur ein Rädchen im Getriebe sind und nicht den Gesamtüberblick haben?
Er hat es nicht behauptet, sondern vermutet. Siehe oben.
Und was sollen die Konsequenzen sein, solange es keinen Whistleblower gibt, der a.) durchschaut was passiert und b.) bereit ist, seine Karriere auf's Spiel zu setzen?
Na wenn Sachen an's Tageslicht kommen, die das Vertrauen in die Staatsorgane erschüttert.
Das wollen die Staatsorgane doch nicht.
Hattest Du nicht selbst argumentiert, dass alleine das Einrichten einer neutralen Stelle, das Vertrauen in die Staatsorgane erschüttern würde.
Gleiche Argumentationen gibt es gegen die Kennzeichnung von Polizeibeamte und eingeschaltete Bodycams.
Ich vermute mal, hier im Zusammenhang ist der Teil der Bevölkerung gemeint, der nicht für Treue zum Staat oder eines seiner Organe bezahlt wird.
Oder eben diejenigen, die nach der Argumentation mancher das Vertrauen in die Polizei verlieren würden, gäbe es eine unabhängige Untersuchungsstelle oder die Pflicht, in bestimmten Situationen Bodycams einzuschalten.
Oder diejenigen die Thomas de Maizière mit "Bevölkerung" meinte, als er als Bundesinnenminister sagte:
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" als er gefragt wurde, warum ein Fußballspiel abgesagt würde.
Oder der Teil der Bevölkerung, der mit einseitiger bis irreführender Berichtserstattung auch der Staatsmedien, von bestimmten Schlüssen abgehalten werden soll....





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