Keine Ahnung, wer hier die anderen sein sollen.
Ich habe oben geschrieben, dass das einen Angriff auf die Freiheitsrechte des Betroffenen darstellt.
Wenn die Drohung stattfindet, um einen unmittelbar bevorstehenden Angriff durch den (oder die) Bedrohten abzuwenden (ich hoffe mal, so was ist mit "dummer Aktion" gemeint), dann kann die durch Notwehr gerechtfertigt sein.
klar, daher kann man hier im Forum, ohne jeden physischen Kontakt natürlich niemanden angreifen
Und ein Banküberfall, beim dem nicht wirklich gezielt auf Menschen geschossen wird, sondern nur damit gedroht oder in die Decke, ist auch kein bewaffneter Angriff.
Wenn mir jemand ein Messer vor das Gesicht hält um damit Handlungen oder Unterlassungen zu erwirken, dann muss ich davon ausgehen, dass beim Zuwiderhandeln ein physischer Angriff erfolgt.
Der Angriff erfolgt nur deshalb nicht, weil ich auf meine Freiheitsrechte, mein Geld, meine sexuelle Selbstbestimmung verzichte.
Dazu bin ich allerdings nicht verpflichtete, daher muss ich annehmen, dass, wenn ich den Weisungen des Messermenschen nicht nachkomme, ein Angriff unmittelbar bevorsteht.
die sind doch schon nach den Deliktgruppen "gefährliche und schwere KV" und "Raub" getrennt.
Da kann man davon ausgehen, dass in den meisten Fällen in der ersten Deliktgruppe der Angriff durchgeführt wurde.
Bei der zweiten hoffentlich eher seltener, aber da weiß man nicht, was passiert wäre, wenn das Recht dem Unrecht nicht gewichen wäre.






