angriff heisst kontakt.
bedrohung heisst kontakt anzudrohen. also (noch) kein kontakt.

das bleibt bei mir meine definition.

wenn bedrohung=angriff, dann muss vollgerichtig auch "gleich gibt es auf´s maul" körperverletzung sein?
waffen sind dabei (hände, füsse), werden sicherlich gezeigt und können (vom zeitpunkt der bedrohung) zukünftig eingesetzt werden.
also das selbe szenario wie bei einer messerbedrohung. nur die waffe ist eine andere.

eine aufschlüsselung nach (was war es?) raub und körperverletzung trifft nicht die hier geforderte aufschlüsselung nach "angriff" und "bedrohung".