Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
Zitat aus dem von Katamaus in Beitrag #249 verlinkten IMK-Bericht (Seite 12, oben):

"„Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das
bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus." (Hervorhebung von mir).

Es scheint also eine offizielle Sprachregelung der Polizei zu geben. Vielleicht sollte man in Zukunft einfach die benutzen.
Eben, gemischt. Wenn man es trennt wird man sehen, dass es eben i.d.R. bei Androhungen bleibt (empfehle dafür u.a. Gift of Fear - da wird auf solche Dinge auch Bezug genommen).

Macht einfach einen Test: Geht in euren Bekanntenkreis, sagt der XY wurde mit einem Messer angegriffen und schaut mal wie sie reagieren und was sie fragen. Bevor ihr es auflöst könnt ihr vorher noch sagen, es war "nur" eine Bedrohung/ein Raub etc.. Ich wette die meisten reagieren dann erstmal erleichtert.