Man müsste dazu detailliert wissen, was genau wie in die Statistik einfließt. Wenn beide Statistiken die gleichen "Unschärfen" aufweisen, kann man sie problemlos vergleichen. Mir ging es auch in erster Linie darum, dass bei den Messerangriffen gar keine Differenzierung erfolgt.
Der berühmte Otto-Normalverbraucher liest das so, dass jemand eine Straftrat begangen hat, bei der eine Schusswaffe eingesetzt wurde. Er hätte sie also auch ohne Schusswaffe durchführen können, beispielsweise einen Raub oder eine Körperverletzung.In der PKS wird erfasst, ob bei der Begehung einer Straftat eine Schusswaffe verwendet wurde. Dabei wird unterschieden zwischen den Begehungsweisen "mit Schusswaffe gedroht" "mit
Schusswaffe geschossen". Allerdings differenziert die PKS weder zwischen erlaubnispflichtigen und
erlaubnisfreien Waffen, noch ob es sich um eine legale oder illegale Schusswaffe handelt. [/I][/INDENT]
Fälle, bei denen mit einer illegalen Waffe im Wald Schießübungen durchgeführt wurden, würde ich daher nicht mitzählen. Denn dann hätte derjenige keine Waffe bei der Straftat verwendet, sondern allein das Verwenden der Waffe wäre die Straftat gewesen.





