
Zitat von
Tomcat
Letztlich sind wir in der Diskussion noch keinen Millimeter weitergekommen.
Das stimmt leider.
Meine wesentlichen Punkte sehe ich nach wie vor als korrekt:
Ich nciht.
- Bei Straftaten mit Schusswaffen wird in Drohung und "Ausführung" unterteilt, bei Messerdelikten gibt es gar keine Differenzierung.
Implizit schon, denn die primäre Kategorie sagt ja durchaus etwass darüber aus: bei Raub oder Erpressung wird in der Regel nicht zugestochen, sonst landet das Delikt in anderen Kategorien, wie etwa Mord oder Totschlag. Es mag da ein paar Grenzfälle geben aber die gibt es allüberall zuhauf, so dass eine weitere Ausdifferenzierung bestenfalls intellektuell spannend, aber nicht von praktischem Nutzen wäre.
Leider stellt Notwehr per Definition eine Eskalation dar.
Das halte ich, mit Verlaub gesagt, für Unfug. Sich zu wehren ist allemal besser, als sich (wehrlos!) umbringen zu lassen. Es stellt nur dann eine Eskalation dar, wenn Flucht oder verbale Deeskalation valide Alternativen wären.
Vernünftig wäre es, sich der Aggression durch Flucht zu entziehen.
Falls möglich, sicherlich.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“