Schade, dass Du dich in einzelne Formulierungen verbeißt, statt zu verstehen, was der andere sagen will. Ersetz meine Formulierung durch "bewaffneter Aggressor", wenn dir das weiterhilft.
Im Video sieht man in den ersten Sekunden, was ich meine. Bei der ersten Konfrontation bleibt der Attackierte hinter der Barriere und außerhalb der Gefahrenzone. Er versucht nicht, den Aggressor zu entwaffnen, sondern beschäftigt ihn in der Folgezeit gemeinsam mit den anderen, bis die Tasertruppe eintrifft.
Der Aggressor hat auf niemanden eingestochen, es war also nicht erforderlich, ihn zu entwaffnen, sich selbst in Lebensgefahr zu bringen. Niemand war gezwungen, sich dem Aggressor mehr zu nähern als nötig. Genau das war im Fall der "Besenstielfrau". Sie war in Sicherheit und hat diese sichere Position ohne Not aufgegeben und sich dem Aggressor genähert.
Letztlich sind wir in der Diskussion noch keinen Millimeter weitergekommen. Meine wesentlichen Punkte sehe ich nach wie vor als korrekt:
- Bei Straftaten mit Schusswaffen wird in Drohung und "Ausführung" unterteilt, bei Messerdelikten gibt es gar keine Differenzierung.
- Leider stellt Notwehr per Definition eine Eskalation dar. Vernünftig wäre es, sich der Aggression durch Flucht zu entziehen. Feiglinge gewinnen keine Pokale, aber leben länger. Helden sind in der Regel tot![]()





