Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
Also ich denke die können sich in einer Verhandlung ein besseres Urteil bilden als die user eines Internetforums, denn dem Gericht liegen dann entsprechende Unterlagen vor.
Ich hätte nur vielleicht nicht einen Besenstil genommen, sondern mein Iwama-Bokken.
Außer vielleicht, es wäre der Stil eines Nimbus 2000...
Aber welches Programm ( Flucht, Angriff, tot stellen) im Falle einer Bedrohung startet, ist eben von vielen Faktoren abhängig.
Da zu Urteilen ist nun mal schwierig, und welche Chancen es für die Frau gab, auch, wenn man nichts über die Personen, ihren körperlichen Zustand und die Örtlichkeiten weiß.
Mit einem Rollo der alten Bauart aus Holz hättees z.B. klappen können das Fenster dicht zu machen mit einem modernen Kunststoffrollo aber nicht, u.s.w.
Das Ergebnis der Verhandlung war folgendes:

Vorliegen einer leichtfertigen Selbstgefährdung
Die Klägerin habe leichtfertig sich selbst gefährdet, so das Landessozialgericht, als sie ohne Not die geschützte Wohnung verließ. Es sei für die Klägerin erkennbar gewesen, dass der Mann aggressiv und mit einem Schraubenzieher bewaffnet war. Anstatt sich zu sichern, nämlich die Rollläden wieder herunter zu lassen, und Hilfe zu holen, habe sie sich dem Mann entgegengestellt und damit in hohem Maße vernunftwidrig gehandelt.


Da nach Deiner Aussage sich die Teilnehmer einer Verhandlung ein besseres Urteil bilden können, als wir Foren User ist mir schleierhaft, warum Du dann trotzdem die Ganze Zeit dagegen argumentierst. Ja was denn nun?