Geändert von Pansapiens (21-02-2024 um 23:37 Uhr)
What you do speaks so loudly that I cannot hear what you say.
-Ralph Waldo Emerson-
Ich hab mich mal mit der künstlichen Arroganz DeppGPT über das Thema unterhalten:
What you do speaks so loudly that I cannot hear what you say.
-Ralph Waldo Emerson-
Gut, er hatte einen zweiten Schraubenzieher. Leider wird wieder nicht beantwortet, was sie denn Deiner Ansicht nach hätte tun sollen, denn Du findest ja den Angriff nicht optimal, Hilfe rufen & verbarrikadieren aber auch nicht und auch nicht aus der Wohnung zu fliehen. Was denn nun?
Zum Thema Betrunken und den ganzen Text des Urteils lesen - da steht nämlich unter Verweis auf die strafrechtliche Verhandlung:
im Strafverfahren hat das AG eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB festgestellt und das Berufungsgericht ist sogar von seiner Schuldunfähigkeit ausgegangen
und
obwohl sie nach ihrer polizeilichen Vernehmung vermutet habe, dass R. "aufgrund seines abnormen Verhaltens" betrunken gewesen sei. In der zweiten Instanz im Strafverfahren sei sogar dessen Schuldunfähigkeit festgestellt worden.
Aber klar, jemand der Betrunken bis zur Schuldunfähigkeit ist und erstmal wild auf die Pflanzen einsticht, marschiert da mir nichts Dir nichts durch eine geschlossene Tür...
Oh Mann. Das wusste sie natürlich alles schon vorher, und hat bei ihrer Reaktion eine Rolle gespielt ( Achtung Ironie).
Es geht doch darum (mir zumindest), wie sie die Situation empfunden und eingeschätzt hat, und dass ich ihre Handlungsweise nachvollziehen kann.
Ob das optimal war oder nicht, oder was ich gemacht hätte, spielt da doch gar keine Rolle.
Fakt ist natürlich, sie har das so gemacht, und wurde verletzt.
Aber, und das alleine ist mein Punkt, solche Handlungen sind eben nicht durch Überlegungen gesteuert, sondern durch die alren Programme die da anspringen.
Und da mit Schlauheit, Sinnhaftigkeit oder Intelligenz zu argumentieren ist halt Blödsinn.
Wenn ein Angreifer wegen ein paar Promille ( weniger als 1, da gab es unterschiedliche Angaben)) selber für Schuldunfähig gehalten wird, dann ist jemand der in einer ernsten Bedrohungslage ist, erst recht nicht für seine Handlungsweise zu 100 % verantwortlich zu machen, weil da nämlich alte Handlungsprogramme die Steuerung übernehmen.
Aber sie saß ja gemütlich in der Wohnung, konnteihe also nix passieren, ist klar.
Aber zu deiner Frage, ich hätte den Typ höchstwahrscheinlich auch angegriffen, allerdings mit einem optimierten Gegenstand.
Geändert von MGuzzi (22-02-2024 um 08:37 Uhr)
Das widerspricht nicht meiner Aussage, dass man sich einem Messerstecher nicht nähern sollte, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. Im Video haben alle auf Zeit gespielt, bis die Taser-Leute da waren. Ja, einige waren mutig bis leichtsinnig. Aber keiner hat sich auf den Angreifer gestürzt, um ihm das Messer wegzunehmen.
Und Du blendest weiterhin aus, dass ich nicht über die Statistiken spreche, sondern explizit über die TEXT-Stellen im PKS2020, an der einmal unterteilt wird und einmal nicht. Es spielt keine Rolle, warum das so ist.Dass die "Ausführung" auch ein Schuss in die Luft, auf einen Gegenstand sein kann, blendest Du wohl weiterhin erfolgreich aus ... Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung zu Deliktgruppen.
Wurde Dir hier ja schon von anderer Seite erklärt.
Auch das widerspricht nicht meiner Aussage.Idealerweise ist das nur eine kurzfristige Eskalation auf der Seite des Rechts, mit dem Ziel die Seite des Unrechts nachhaltig zu deeskalieren:
Weil diese Tatsache bei der Karatefrau mit dem Besenstiel zum Verlust der Ansprüche nach dem OEG geführt hat. Nach dem Notwehrrecht war ihr Verhalten in Ordnung, nach dem OEG aber nicht.Aber wieso "leider"?
Im Sinne des OEG ist es unvernünftig. Die Frage, ob Notwehr generell unvernünftig ist, ist eine Gretchenfrage. Man muss im Einzelfall entscheiden, ob es vernünftig ist, sein Recht auf Notwehr wahrzunehmen.Dann wäre das Handeln der Leute die sich in obigem Fall dem Messerstecher entgegen stellten, und deren Mut gelobt wurde, wohl eher unvernünftig ...
Geändert von Gast (22-02-2024 um 08:39 Uhr)
Ja das wusste sie vorher oder hat es zumindest vermutet. Sie ist nämlich rausgerannt, hat gesehen da steht jemand der auf die Blumentöpfe einsticht, dann ist sie wieder rein und dann wieder raus, als er auf die Tür eingestochen hat. Später steht da, dass sie keinen Alkoholgeruch wahrgenommen hat aber aufgrund des erratischen Verhaltens des Täters annehmen musste, dass er nicht ganz klar beisammen ist.
Eine aus Sicht des Opfers nachvollziehbare Handlungsweise kann trotzdem nicht besonders schlau sein.Es geht doch darum (mir zumindest), wie sie die Situation empfunden und eingeschätzt hat, und dass ich ihre Handlungsweise nachvollziehen kann.
Ob das optimal war oder nicht, oder was ich gemacht hätte, spielt da doch gar keine Rolle.
Fakt ist natürlich, sie har das so gemacht, und wurde verletzt.
Aber, und das alleine ist mein Punkt, solche Handlungen sind eben nicht durch Überlegungen gesteuert, sondern durch die alren Programme die da anspringen.
Und da mit Schlauheit, Sinnhaftigkeit oder Intelligenz zu argumentieren ist halt Blödsinn.
Scheinbar ist das doch möglich, wie man sieht. Nichts anderes bewerten Gerichte, Sachverständigen usw. täglich. Und können das im Zweifel besser als wir (hast Du geschrieben, nicht ich).Wenn ein Angreifer wegen ein paar Promille ( weniger als 1, da gab es unterschiedliche Angaben)) selber für Schuldunfähig gehalten wird, dann ist jemand der in einer ernsten Bedrohungslage ist, erst recht nicht für seine Handlungsweise zu 100 % verantwortlich zu machen, weil da nämlich alte Handlungsprogramme die Steuerung übernehmen.
Nett, hat aber keiner geschrieben. Wie schwer ist denn dieser wirklich einfache Sachverhalt zu verstehen? Rennt sie raus wie geschehen, passiert auf jeden Fall etwas.Aber sie saß ja gemütlich in der Wohnung, konnteihe also nix passieren, ist klar.
Hallo MGuzzi, nett gemeinter Hinweis: Niemand hat behauptet, dass die Frau dumm oder wenig intelligent sei. Ich habe mir mal den Spaß gemacht, die Entwicklung dieser angeblichen Behauptung nachzuvollziehen:
wenn sich mir einer in den Weg stellt und ein Messer in das Gesicht hält, dann ist das für mich ein ernsthafter Angriffes ist zumindest eine äußerst bedrohliche Situation. Du kannst die situation natürlich zum Angriff eskalieren.Ach, dann bin ich schuld? Recht muss Unrecht nicht weichenDa hast du recht. Ist nur eine Frage der Intelligenz und der Verweigerung, an der Vergabe für den Darwin-Award teilzunehmen.Nur dass der Klügere halt sicher nicht der ist, der wegen ein paar Euro riskiert abgestochen zu werden. Lebe heute und kämpfe an einem anderen Tag (in unserem Rechtssystem, lass die dafür zuständigen Stellen für dich kämpfen).Du willst eine Gegenposition aufbauen, darauf hinweisen dass es noch eine andere Einstellung gibt und dass nicht derjenige der im Recht ist das Problem ist, sondern der mit dem MesserDie ursprüngliche Aussage war also nur, das es nicht besonders klug ist, sich für ein paar Euro abstechen zu lassen. Alles andere ist ein wenig "Stille Post".Dennoch wurde hier geschrieben, dass das Opfer durch nicht Folgeleisten die Situation eskaliert und ihm mindere Intelligenz unterstellt. (Hinweis auf Urteil des SGB zum Fall der Karate-Frau mit Besenstiel
https://www.bild.de/regional/nordrhe...5680.bild.html
Was sagt die kkb Waffenlobby? Immer noch cool? Menschen verletzen Menschen und nicht die Waffen?
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