Tja, dann musst du mal den ganzen Text des Urteils lesen.
Der wurde übrigens schon weiter oben verlinkt, hast du wohl übersehen.
Und so betrunken war der nicht, dass er nicht noch die Tür aufbekommen hätte, was er wahrscheinlich nicht zum ersten Mal gemacht hat ( nennt man "Beschaffungskrimonalität", aber das er auch Drogensüchtig ist, wusstest du ja).






