was hatte ich zur persönlichen Anmache geschrieben? Unterlasst bitte dieses dumme Verhalten!
Das ist für das was ich Aussagen möchte unerheblich. Ich habe klar gemacht, wie ich "nicht besonders intelligentes Verhalten" verstehe, auch Cam hat vor einer Weile schon konkret geschrieben, dass auch intelligente Menschen nicht intelligente Dinge tun können. Trotzdem geht die Argumentation dann hauptsächlich in eine Richtung, wir wollten der Frau mangelnde Intelligenz unterstellen. Das will hier nach meiner Auffassung niemand, der noch aktiv beteiligt ist. Ich halte das Vorgehen der Frau für nicht optimal, synonym für nicht das Gelbe vom Ei, synonym für nicht besonders intelligent/schlau. Jedenfalls wie von mir hier verwendet. Wie Du geäußert hast, hältst Du das Vorgehen ebenfalls nicht für optimal. In dem eben dargestellten Sinne dann auch nicht für besonders intelligent. Daher scheint mir die diesbzgl. Diskussion auch nicht besonders zielführend. Ich hoffe es ist klar, wie die Aussage zu verstehen ist.
Die Argumentation des Gerichtes kann ich im Großen und Ganzen nachvollziehen, Du scheinbar weniger. Das wäre ein Diskussionspunkt, wobei hier vermutlich auch keine wirklich neuen Aspekte mehr beiderseits kommen.
Wer hat was von cool gesagt? Bitte den entsprechenden Beitrag zitieren.
Also wenn ich in den Beitrag schaue steht da genau das: Ein Mensch hat andere Menschen verletzt, so wie es halt immer ist. Auf alle Fälle ein schlimmer Vorfall. Ich bin auch beeindruckt von deinem Mitgefühl, dass darin besteht den Beitrag "politisch" auszuschlachten.
Geändert von ThomasL (22-02-2024 um 13:27 Uhr)
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Es ist ja schön, dass du auf dem Begriff der Intelligenz herumreitest. Das ist aber nicht der Punkt, um den es geht.
"Schlaues" oder "intellgentes" Handeln ist in dem Zusammenhang einfach nicht geeignet, das Problem zu beschreiben.
Wenn man das Verhalten in einer Extremsituation optimieren möchte, muss man verstehen was da bei den Menschen abläuft, und das ist nun mal nicht mit dem Begriff der Intelligenz erfassbar.
Im Strafrecht wirkt sich das Handeln im Affekt tatsächlich auf die Schuldfähigkeit (bis hin zur Schuld-Unfähigkeit) aus. In dem hier betrachteten Fall ging es ja wie wir wissen nicht um Schuld oder unschuld, sondern um das Recht auf Entschädigung, es hätte jedenfalls aber auch eine Rolle spielen können.
Fight or flight, oder freeze Response, das sind Handlungsmuster die ja nicht von den "intellgenten" Gehirnarealen gesteuert werden, und wenn man das Verhalten in Gefahrensituationen optimieren will, muss man die Handlungsoptionen die da oft automatisch ablaufen, gezielt bearbeiten.
Alle Hinweise oder die schlauen Ratschläghe wie man sich in welcher Situation verhalten soll, sind nutzlos, wenn man das nicht trainiert, und ein Gericht, dass von Menschen "schlaues" Verhalten in Gefahrensituationen erwartet, hat das einfach nicht auf dem Schirm.
Geändert von MGuzzi (22-02-2024 um 14:52 Uhr)
Aktueller Nachschuib für die Statistik:
https://www.rnd.de/panorama/mehrere-...MNMZ3EZTQ.html
Wer hier wirklich auf was rumgeritten ist , ist noch eine ganz andere Frage.
Der Punkt um den es ging , war das sie sich entschied zur Bedrohung hin zu gehen , DESHALB verletzt wurde und DESHALB auf Entschädigung klagte und diese Klage genau DESHALB abgewiesen wurde.
Ob du dann ihr Verhalten mit "es erscheint nicht intelligent" und ich oder jemand anderes es mit "ich halte es nicht für intelligent " beschreibt , ist für den oben genannten Fakt völlig egal. Das sind einfach nur unsere Beschreibungen . Und nochmal ! Das Gericht hat NICHT ihre Motivation beurteilt , sondern ihre Handlung und ob ihre Handlung sie berechtigt eine Entschädigung zu verlangen . !
Wir hätten , du , ich , die anderen , uns gern über ihre ihre Motivation und wie sie entsteht unterhalten können ,und zwar ABSEITS vom gerichtlichen Urteil , aber du hast den Punkt mit dem Urteil und den Punkt mit ihrem Antrieb zu ihrer Handlung von Anfang an vermischt , obwohl es im Urteil selber keine Rolle spielte , also hat es als Argumentation dort auch nicht zu suchen ! und tust es immer noch .... das Vermischen.
Und das rechtfertigt dich mir Spielchen vorzuwerfen , allen anderen einseitige Betrachtung und seitenlange Diskussion , nur um dann mit "erscheint mir ..." DAS ist der Unterschied , zu kommen . Soviel zu Spielchen .
ja , ich sehe es ebenso , das ich es begrüssen würde , wenn ein Gericht so etwas mit in Betracht zieht , aber aktuell war es nicht seine Aufgabe es zu tun , sondern lediglich festzustellen ob juristisch der Frau Entschädigung zu steht .Alle Hinweise oder die schlauen Ratschläghe wie man sich in welcher Situation verhalten soll, sind nutzlos, wenn man das nicht trainiert, und ein Gericht, dass von Menschen "schlaues" Verhalten in Gefahrensituationen erwartet, hat das einfach nicht auf dem Schirm.
Halte das doch bitte mal in der Argumentation auseinander . Wir schaffen das doch auch . Sollte also nicht soo schwer sein.
Ist weder die Aufgabe noch die Intention eines Gerichtes . Das gehört also ganz woanders hin , auch als Argumentation. Wieder Dinge die vermischt werden .Wenn man das Verhalten in einer Extremsituation optimieren möchte, muss man verstehen was da bei den Menschen abläuft, und das ist nun mal nicht mit dem Begriff der Intelligenz erfassbar.
Geändert von Cam67 (22-02-2024 um 15:57 Uhr)
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Das ist es ja gerade nicht. Ich will ausdrücklich nicht auf die Intelligenz raus. Nimm irgendein beliebiges Wort. gut, schlecht, optimal, richtig, falsch usw.
Das diese Punkte nicht berücksichtigt wurden, sehe ich nicht so. Abgesehen vom Gericht oder uns schlauen Internet Leuten raten praktisch alle Polizeiratgeber und Polizei Verhaltens Tipps zu Einbrüchen explizit nicht dazu, einen Einbrecher zu konfrontieren. Selbst wenn der Einbrecher bereits im Haus ist, sollte man das möglichst nicht tun. Laut Polizei, die auch etwas Erfahrungen mit entsprechenden Szenarien und Handlungsmustern aufweist, wie man meinen sollte.Im Strafrecht wirkt sich das Handeln im Affekt tatsächlich auf die Schuldfähigkeit (bis hin zur Schuld-Unfähigkeit) aus. In dem hier betrachteten Fall ging es ja wie wir wissen nicht um Schuld oder unschuld, sondern um das Recht auf Entschädigung, es hätte jedenfalls aber auch eine Rolle spielen können.
Fight or flight, oder freeze Response, das sind Handlungsmuster die ja nicht von den "intellgenten" Gehirnarealen gesteuert werden, und wenn man das Verhalten in Gefahrensituationen optimieren will, muss man die Handlungsoptionen die da oft automatisch ablaufen, gezielt bearbeiten.
Alle Hinweise oder die schlauen Ratschläghe wie man sich in welcher Situation verhalten soll, sind nutzlos, wenn man das nicht trainiert, und ein Gericht, dass von Menschen "schlaues" Verhalten in Gefahrensituationen erwartet, hat das einfach nicht auf dem Schirm.
Die Frau im vorliegenden Fall hat offensichtlich anders reagiert. Nicht gut reagiert. In meinen Worten nicht besonders intelligent reagiert. Was nichts mit der Intelligenz der Frau oder "intelligenten Hirnarealen" zu tun hat. Das Gericht hat aus meiner Sicht folgerichtig entschieden.
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Geändert von Pansapiens (22-02-2024 um 20:28 Uhr) Grund: egal
What you do speaks so loudly that I cannot hear what you say.
-Ralph Waldo Emerson-
irgendwo in dem länglichen Text findet sich immerhin diese Ansicht, die nach meinem Eindruck irgendwie die Klägerin als Aggressorin darstellt:
Das LRA lehnte durch Bescheid vom 2. Februar 2021 die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem OEG ab. Das Tatbestandsmerkmal einer vorsätzlichen, gegen die Klägerin gerichteten Handlung sei nicht gegeben. Die erste physische Gewalteinwirkung gegen den Körper einer anderen Person sei nachweislich durch die Klägerin selbst mittels eines Besenstiels erfolgt. Ob und inwieweit die Reaktion des R. unter erheblichem Alkoholeinfluss als Abwehr- oder eigenständige Angriffshandlung zu werten sei, könne dahingestellt bleiben. Es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich gewesen, dass seitens des R. von vorneherein ausschließlich eine gegen den Körper der Klägerin gerichtete tätliche Angriffshandlung beabsichtigt gewesen sei. Vielmehr seien seine im nicht voll zurechnungsfähigen Bewusstseinszustand erfolgten Stichbewegungen mit dem Schraubenzieher ausschließlich gegen einen Blumentopf gerichtet gewesen.
der war also vor dem Besenangriff nach Meinung des LRA (?) gar nicht gefährlich, sondern wurde erst durch den Besenangriff gefährlich und hat sich vielleicht nur gegen die aggressive Kampfsportlerin verteidigt?
Aber dann war der doch irgendwie gefährlich, was die Klägerin an den harmlosen Stichbewegungen hätte erkennen müssen....
Daneben liege auch der Versagungsgrund des § 2 Abs. 1 OEG vor, weil die Klägerin die Schädigung selbst leichtfertig verursacht bzw. sich einer konkret erkennbaren Gefahrensituation leichtfertig nicht entzogen habe. Vorliegend habe es sich um ein mehrstufiges Tatgeschehen gehandelt, dass sich über einen bestimmten Zeitraum hingezogen und gleichzeitig eine Zunahme der Intensität der Auseinandersetzung habe erkennen lassen. Spätestens nach dem erstmaligen zur Rede stellen des R., infolgedessen dieser mit dem Schraubenzieher dann gegen die wieder verschlossene Terrassentür eingestochen habe, habe die Klägerin erkennen müssen, dass weitere Diskussionen mit ihm und/oder eine eigenständige Gewalteinwirkung mit dem Besen zu Überreaktionen und ggf. zu tätlichen Auseinandersetzungen führen könnten. Dies gelte nicht zuletzt deshalb, weil die Stichbewegungen mit dem Schraubenzieher bereits von Anfang an klar erkennbar gewesen seien.
What you do speaks so loudly that I cannot hear what you say.
-Ralph Waldo Emerson-
Thema "Suicide by Cops": Es gab jetzt ein internes Schreiben, wo die Fälle der Abgabe von tödlichen Schüssen durch PVB den letzten Briefen/Chats/Postings der "Opfer" entgegen gestellt wurde und es war für mich erschreckend, wie viele Leute diesen Weg gewählt haben, ohne zu berücksichtigen, was in dem PVD ab dann losgeht.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
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