Es ist ja schön, dass du auf dem Begriff der Intelligenz herumreitest. Das ist aber nicht der Punkt, um den es geht.
"Schlaues" oder "intellgentes" Handeln ist in dem Zusammenhang einfach nicht geeignet, das Problem zu beschreiben.
Wenn man das Verhalten in einer Extremsituation optimieren möchte, muss man verstehen was da bei den Menschen abläuft, und das ist nun mal nicht mit dem Begriff der Intelligenz erfassbar.
Im Strafrecht wirkt sich das Handeln im Affekt tatsächlich auf die Schuldfähigkeit (bis hin zur Schuld-Unfähigkeit) aus. In dem hier betrachteten Fall ging es ja wie wir wissen nicht um Schuld oder unschuld, sondern um das Recht auf Entschädigung, es hätte jedenfalls aber auch eine Rolle spielen können.
Fight or flight, oder freeze Response, das sind Handlungsmuster die ja nicht von den "intellgenten" Gehirnarealen gesteuert werden, und wenn man das Verhalten in Gefahrensituationen optimieren will, muss man die Handlungsoptionen die da oft automatisch ablaufen, gezielt bearbeiten.
Alle Hinweise oder die schlauen Ratschläghe wie man sich in welcher Situation verhalten soll, sind nutzlos, wenn man das nicht trainiert, und ein Gericht, dass von Menschen "schlaues" Verhalten in Gefahrensituationen erwartet, hat das einfach nicht auf dem Schirm.






