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Thema: Achtung, Messerstecher!

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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Es ist ja schön, dass du auf dem Begriff der Intelligenz herumreitest. Das ist aber nicht der Punkt, um den es geht.
    .
    Wer hier wirklich auf was rumgeritten ist , ist noch eine ganz andere Frage.
    Der Punkt um den es ging , war das sie sich entschied zur Bedrohung hin zu gehen , DESHALB verletzt wurde und DESHALB auf Entschädigung klagte und diese Klage genau DESHALB abgewiesen wurde.

    Ob du dann ihr Verhalten mit "es erscheint nicht intelligent" und ich oder jemand anderes es mit "ich halte es nicht für intelligent " beschreibt , ist für den oben genannten Fakt völlig egal. Das sind einfach nur unsere Beschreibungen . Und nochmal ! Das Gericht hat NICHT ihre Motivation beurteilt , sondern ihre Handlung und ob ihre Handlung sie berechtigt eine Entschädigung zu verlangen . !

    Wir hätten , du , ich , die anderen , uns gern über ihre ihre Motivation und wie sie entsteht unterhalten können ,und zwar ABSEITS vom gerichtlichen Urteil , aber du hast den Punkt mit dem Urteil und den Punkt mit ihrem Antrieb zu ihrer Handlung von Anfang an vermischt , obwohl es im Urteil selber keine Rolle spielte , also hat es als Argumentation dort auch nicht zu suchen ! und tust es immer noch .... das Vermischen.
    Und das rechtfertigt dich mir Spielchen vorzuwerfen , allen anderen einseitige Betrachtung und seitenlange Diskussion , nur um dann mit "erscheint mir ..." DAS ist der Unterschied , zu kommen . Soviel zu Spielchen .

    Alle Hinweise oder die schlauen Ratschläghe wie man sich in welcher Situation verhalten soll, sind nutzlos, wenn man das nicht trainiert, und ein Gericht, dass von Menschen "schlaues" Verhalten in Gefahrensituationen erwartet, hat das einfach nicht auf dem Schirm.
    ja , ich sehe es ebenso , das ich es begrüssen würde , wenn ein Gericht so etwas mit in Betracht zieht , aber aktuell war es nicht seine Aufgabe es zu tun , sondern lediglich festzustellen ob juristisch der Frau Entschädigung zu steht .
    Halte das doch bitte mal in der Argumentation auseinander . Wir schaffen das doch auch . Sollte also nicht soo schwer sein.

    Wenn man das Verhalten in einer Extremsituation optimieren möchte, muss man verstehen was da bei den Menschen abläuft, und das ist nun mal nicht mit dem Begriff der Intelligenz erfassbar.
    Ist weder die Aufgabe noch die Intention eines Gerichtes . Das gehört also ganz woanders hin , auch als Argumentation. Wieder Dinge die vermischt werden .
    Geändert von Cam67 (22-02-2024 um 15:57 Uhr)
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

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