Viel ist nicht zu finden, bei der Zeitung mit den vier großen Buchstaben gibts noch die Vornamen und den ersten Buchstaben
des Nachnamens.
Ich könnte mir auch vorstellen, wäre das Opfer ein (gut) situierter Prominenter, ggf Politiker, oder Angehöriger davon, würde da ggf anders argumentiert.Die haben den Obdachlosen vielleicht geweckt, bevor die den erstachen?
Aber was ist mit "niedrigen Beweggründen"? Welche nicht niedrigen Beweggründe kann es geben, gezielt eines der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu töten?
Insofern ist das nach meiner Kenntnis der Rechtsslage durchaus der Fall, wenn eine Tat geplant ist und man im Vorfeld dafür (bewusst/geziel) Drogen konsumiert.Sollte man IMO strafverschärfend werten, sofern die Drogen vorsätzlich konsumiert wurden.
Und dass die Mittäter, die wohl gar nicht zugestochen haben, auch jeweils 5 Jahre bekommen haben.[/QUOTE]