Strafmündigkeit herabsetzen hat ja nicht nur den einen gewünschten Effekt, sondern auch viele unerwünschte Effekte, die einem jetzt noch gar nicht klar sind und eventuell in Summe schwerer wiegen als der gewünschte Effekt.
führ das doch mal aus. ich bin echt gespannt. die herabsetzung muss ja nicht gleichbdeutend sein, dass die härte des jugendstrafgesetztes zu schlagen muss aber welche härte eigentlich?