EBEN
ich bin ja durchaus einverstanden, dass man ausdrückliche "hieb- und stichwaffen", wie im gesetz definiert, nicht in der öffentlichkeit führen darf.
DAS IST ABER SCHON DER FALL
herr reul: bitte erst informieren, bevor man stuss erzählt. waffen DARF MAN NICHT FÜHREN ohne spezielle erlaubnisse oder in klar definierten sonderfällen. das gesetzlich einzuführen ist durch sie nicht mehr nötig
entweder er ist juristisch nicht richtig beraten, oder er will das führen von gegenständen, die sich als waffe missbrauchen lassen, aber juristisch keine sind, verbieten. mit anderen worten: er würde dann werkzeuge verbieten wollen.







