das hier ist definitiv keine stichwaffe, sondern ein werkzeug zur holzbearbeitung bzw,. für die grobe messerarbeit auf der baustelle, beim renovieren usw.. auch verboten zu tragen (in den zonen):
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dass etwas keine stichwaffe ist, muss nicht heißen, dass es erlaubt zum tragen ist.
wenn dein schweizer taschenmesser von der konstruktion her (öffnungshilfe) einhändig zu öffnen ist und die klinge danach "feststeht"
so, wie das hier
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, ist es zwar ebenfalls keine hieb und stichwaffe, aber dennoch verboten in der öffentlichkeit zu führen (§42a), wenn du an den falschen beamten und evtl. später an den falschen richter gerätst, gilt das auch für dein schweizer messer, wenn es keine öffnungshilfe hat und der beamte/richter es irgendwie einhändig öffnen kann. dazu gab es hier im board schon haufenweise beispiele mit belegen (kannst du ja nach suchen... ich mach das jetzt nicht). gerade solche beispiele verdeutlichen die uneinheitliche rechtsPRAXIS.
so was hier, ist übrigens auch keine hieb und stichwaffe im sinne des gesetzes (und mit ner klinge unter 12cm, also sogar fürhrbar). damit wirst du laut 42a KEINE probleme bekommen. eingezogen werden, wg einer "speziellen einsatzlage", die das als präventive maßnahme rechtfertigt kann es aller dings schon. bekommt man dann später wieder, wenn du nix böses gemacht hast.
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das feststellbare schweizer, das du mit einer hand öffnen kannst, ist da viel gefährlicher (im juristischen sinne) für dich. das kann, je nach richter, wie gesagt, zu nem bußgeld führen (und zu mehr, je nachdem in welchem kontext du kontrolliert wurdest und ob du was angestellt hast).
ich mag mein Cold Steel Master Hunter, aber ich würde das nicht "alltäglich" spazieren führen, weil das in der stadt tatsächlich sinnlos wäre, aber dass ich das juristisch abgesegnet tun könnte, während ein kleiner klapper zu problem werden kann, ist schlichtweg absurd. (wenn man mit so nem ding allerdings auffällt, weil damit "rumgespielt" wird oder es offen getragen wird, dann kann man davon ausgehen, dass passanten die polizei rufen und dann hat man natürlich "stress"... ich erinnere an den fall von dem fleischerlehrling auf dem weg zur prüfung, der vor kurzem von der polizei nach panischem bürgeranruf aus dem bus gezerrt wurde, weil er 2 lange messer dabei hatte. die haben ihn aber, nachdem sich der sachverhalt geklärt hatte, netterweise zur prüfung gefahren, damit er nicht zu spät kommt)
warum unterhalten wir uns eigentlich jetzt wieder seitenlang über 42a und "zonen"-formulierungen? das hatten wir doch schon gefühlte 1000 mal in diversen "messerthreads".
mich wundert nur, dass anscheinend immer noch nicht klar geworden ist, was da sache ist...






