Das habe ich hier jetzt schon mehrfach nachgewiesen, dass in KEINER der Waffenverbotsverfügungen "Schweizer Taschenmesser" verboten sind. Jedenfalls nicht, wenn sie die in der ursprünglichen Bauart ohne feststellende Klinge sind.Die meint er vielleicht nicht aber die werden dann halt im Zweifelsfall einfach mit verboten. Die Ankündigungen und Forderungen, die man von Politikern dieser Tage so vernimmt, gehen halt fast sämtlich in die Richtung, einfach alles verbieten zu wollen. Und da bin ich halt dagegen. Diese neue Regelungswut geht mir ohnehin maximal auf den Sack. Die sollen lieber mal ihre Arbeit machen. Aber hatten wir ja hier auch schon.
Ich habe auch immer noch keinen Beleg dafür erhalten, dass die Polizei diese wirklich beschlagnahmt, nur weil du diese Taschenmesser-Art dabei hast.
Du verstösst jedenfalls nicht gegen die Verfügungen und selbst wenn ein Polizist (was durchaus vorkommt) die Gesetze/Verfügungen selbst nicht versteht, würdest du dann keine Anzeige bekommen (scheitert bei der Prüfung).
Mit "Selbstverteidigungsexperten" meine ich diese Typen, die Leuten irgendwelche "Selbstverteidigungssysteme" verkaufen wollen und dabei dann hauptsächlich mit dem "Überfall durch Fremde" als Situation werben.
Dass diese nicht unbedingt mit den wahrscheinlicheren Szenarien, wie häusliche Gewalt/Partnerschaftsgewalt in ihren Demo-Shows arbeiten, kann man ja fast verstehen.
Dass Frauen prozentual weitaus öfter von Partnern, Ex-Partnern, und anderen Tätern aus dem sozialen Umfeld angegriffen werden,als von Fremden, kannst du den diversen Statistiken zu den Täter-Opfer-Verhältnissen entnehmen.




