kannst du eine erklärung dafür finden, warum klappmesser mehr als 4cm haben dürfen, feststehende aber nicht?
Moment. Da missverstehst du was. Klappmesser, die beim Aufklappen eine Einrastvorichtung haben, sind auch verboten (das ist die "feststellbare Klinge")

"Schweizer Taschenmesser" sind aber eben normalerweise so gebaut, dass die Klinge nicht "feststellbar" ist. Deshalb wären die als Stichwaffe auch eher Mist.