“Waffen sind […] tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen”
Dabei werden Hieb- und Stoßwaffen definiert als “Geräte, die ihrem Wesen nach objektiv dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf (z.B. Wurfstern, Speer) Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzungen beizubringen.”
Im Waffengesetzt namentlich aufgeführt sind Gegenstände, die
keine Hieb- und Stoßwaffen sind:
- Gebrauchsmesser (technische Merkmale: Länge, Breite, Form) der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge ist kürzer als 8,5 cm oder nicht zweischneidig (siehe auch Abmessungen)
- Klappmesser z.B. Taschenmesser
- feststehende Messer z.B. Küchenmesser