Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
Fakt ist aber: Der Gesetzgeber hält zwar fest, dass eine Verteidigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln legal ist, sofern die Verhältnismässigkeit gegeben ist - erkennt aber das Führen von Einhandmessern o.ä. zum Zweck des Selbstschutzes nicht als legalen Führungsgrund an. Ist halt so.
Ich bin im Übrigen auch nicht der Ansicht, Messer sollten als SV Tool mit sich geführt werden. Die Aussage des Polizeichefs ist halt trotzdem Unsinn.