
Zitat von
period
Fakt ist aber: Der Gesetzgeber hält zwar fest, dass eine Verteidigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln legal ist, sofern die Verhältnismässigkeit gegeben ist - erkennt aber das Führen von Einhandmessern o.ä. zum Zweck des Selbstschutzes nicht als legalen Führungsgrund an. Ist halt so.