Wir reden aneinander vorbei: das Problem ist hüben wie drüben, dass Vorschriften missachtet werden. Ein Messer als Objekt kann Verletzungen hervorrufen, ein Handy in eingeschränktem Masse (mit genug Geschwindigkeit usw.), ein Auto in voller Fahrt ist jedoch fraglos das Objekt mit dem grössten Schadenspotenzial für sich selbst und andere - ergo auch das, für das die meisten Beschränkungen gelten, die eben auch in Kombination mit anderen Objekten (Handy) gelten können.
Das Argument des "versehentlichen Totschlags" (wenn ich richtig verstehe) kann man auch auf Telefonieren, Trunkenheit am Steuer etc. beziehen. Wobei man in Deinem Beispiel (wenn der angeführte Sachverhalt zutreffen sollte, d.h. das Geschehen tatsächlich so abgelaufen ist) normalerweise allenfalls von Notwehrüberschreitung sprechen sollte. Wenn die die Unterschiede zwischen den beteiligten Personen gross genug sind, könnte der Einsatz sogar juristisch gerechtfertigt sein (Verhältnismässigkeit). Dass Du jedoch immer wieder mit dem gleichen Argument kommst, obwohl ich mehrfach erwähnt habe, dass es um ein kleines Slipjoint geht, das auch in England legal ist und ggf. auch wieder im Flugzeug mitgeführt werden darf (wenn unter 6 cm Klingenlänge), finde ich verstörend. Bevor jetzt der Einwand komt, man könne dies doch gut unter Druck ziehen, öffnen und zustechen, während eine ggf. grössere, stärkere und kampferfahrenere Person auf einen einprügelt - gute Nacht.
Wie ich schon vor langer Zeit schrieb: ich falle tatsächlich unter "racial profiling" und werde auffallend häufig kontrolliert. Dass ich aufgrund meines Sportes Ringerohren, eine mehrfach gebrochene Nase und die entsprechende Statur habe, führt in Kombination mit meinem Phenotyp dazu, dass ich (wie ein alter Freund es mal lachend ausgedrückt hat) ungeachtet meiner momentanen Haar- und Barttracht auch im Anzug aussehe wie ein - Zitat - "tschetschenischer Auftragskiller". Ich habe auch gar kein Problem mit den Kontrollen, aber ich habe ein Problem damit, wenn harmlose Alltagsgegenstände plötzlich die Grundlage für eine Klage bilden können. Ebenfalls intransparent finde ich, wie diese WVBZ im Bahnverkehr gehandhabt werden - man fährt rein, und dann ist man mittendrin. Es ist schlimm genug, dass es in Europa so viele unterscheidliche Regelungen gibt diesbezüglich, aber mit den Verbotszonen wirds ziemlich undurchschaubar. Und das nervt mich in erhöhtem Masse an, vermutlich gerade weil ich den Wortlaut des Waffengesetzes (sogar von Eurem, wo ich nur gelegentlich durchfahre) relativ gut kenne UND ich wie gesagt umfangreiche Zweifel and der Rechtswirksamkeit solcher Alibimassnahmen habe, wie bereits umfangreich dargelegt.
Auch das habe ich schon vor längerer Zeit beantwotet, daher fasse ich mich jetzt kurz. Wie gesagt verwende ich mein Messer mindestens fünfmal am Tag für alle möglichen Dinge, an freien Tagen auch mal gerne mehr als ein Stunde am Stück - nur mal rumfragen, einige Leute hier haben Wanderstöcke von mir. Dagegen habe ich in 30 Jahrem täglichem Messertragen selbiges noch nie gegen eine Person gezogen.
All das wird mir auf Reisen verunmöglicht, wenn ich das Messer nicht auch durch eine WVBZ transportieren darf - gerne auch im Rucksack und im "verschlossenen Behältnis" (auch wenn ich das wie gesagt absurd finde). Und genau das werde ich vermutlich tun, daher werde ich mich aus dieser hochgradig tendenziösen Diskussion nunmehr zurückziehen.
Ich könnte mir auch jeweils bei Ankunft ein neues Messer kaufen und das dann vor Abreise im letzten Mülleimer vor Bahnhofs-Eingang entsorgen (wird bei einer Rundreise etwas ins Geld gehen, aber ok) - aber ganz ehrlich, das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eben dieses Messer für illegale Aktivitäten verwendet wird, erheblich.






