Das ist eigentlich mit allem so: fehlen grundlegende Voraussetzungen werden einzelne Maßnahme zu Alibimaßmaßmnahmen. Hier in DE muss grundsätzlich jedoch noch keiner seine Nahrung mit Waffen erzwingen. Das sieht in unterentwickelten Ländern ohne Sozialschutz anders aus.
Bezüglich WBZ hat aber so weit ich weiß noch keiner dargelegt, inwieweit z.B die steigenden Zahl von Messerangriffe (Drohung oder Anweendung) z.B. in NRW (auch) in den WVZ erfolgt ist oder nicht in anderen Räumen/Plätzen.