Zitat Zitat von marasmusmeisterin Beitrag anzeigen
Also, kurzgefaßt, gilt ein Schuh bei Auseinandersetzungen mit Tritten als Waffeneinsatz?
Nur ab Schuhgröße 47, kleinere Größen in Schuhverbotszonen, und generell wenn sie einhändig zu öffnen und auszuziehen sind und somit dann als Schlgwaffe benutzt werden können, besonders wenn sie Stahlkappen haben.
Schuhe die länger als 72 Stunden am Stück getragen wurden und vorsätzlich geöffnet werden, gelten als Chemiewaffen.