Ach komm, das ist letztlich auch ein ziemlich alter Hut. In Italien hat man schon im 18. Jh. das Tragen feststehender Messer (ungeachtet der Länge) verboten, und herausgekommen ist die Sfarziglia, ein Klappschwert mit schon mal 70 cm Gesamtlänge (technisch gesehen 42a konform, zumindest wenn man den Achsniet genug festhämmert, dass der zuständige Typ vom BKA das nicht ohne weiteres als Fallmesser deklarieren kann). Bei den Navajas in Spanien dürfte die Entwicklung ähnlich gelaufen sein. Und eine Klappmachete gabs auch schon mal in den 1940ern, so ganz überzeugt mich das Konzept aber nicht.
Ich bin jetzt zwar arg versucht, weiter über die Absurditäten von §42a und Co zu schreiben und meine Wünsche an das Christkind anzufügen (dass Multitools mit einer Einhand-Klinge unter 42a fallen, finde ich z.B. nach wie vor absurd, aber hey, dann nehme ich eben ein Zweihand-Multitool UND eine Sfarziglia mit!), aber das lassen wir wohl besser
Der war gut![]()






)
)

Mit Zitat antworten