Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
ja, juristisch gesehen.... (wieder ein beispiel für die rechtlichen absurditäten, denn ein einhändig zu öffnender, klingenarrettierender "zahnstocher" mit 5 cm klinge oder zb. mein bereits erwähnter lieblingseinhandklapper von cold steel mit irgendwas knapp über 6cm darf im gegensatz DAZU nicht geführt werden )

wenn schon beschränkung, dann beispielsweise 12cm maximale klingenlänge, EGAL, was für ne bauart... (bürokraten )
Ach komm, das ist letztlich auch ein ziemlich alter Hut. In Italien hat man schon im 18. Jh. das Tragen feststehender Messer (ungeachtet der Länge) verboten, und herausgekommen ist die Sfarziglia, ein Klappschwert mit schon mal 70 cm Gesamtlänge (technisch gesehen 42a konform, zumindest wenn man den Achsniet genug festhämmert, dass der zuständige Typ vom BKA das nicht ohne weiteres als Fallmesser deklarieren kann). Bei den Navajas in Spanien dürfte die Entwicklung ähnlich gelaufen sein. Und eine Klappmachete gabs auch schon mal in den 1940ern, so ganz überzeugt mich das Konzept aber nicht.

Ich bin jetzt zwar arg versucht, weiter über die Absurditäten von §42a und Co zu schreiben und meine Wünsche an das Christkind anzufügen (dass Multitools mit einer Einhand-Klinge unter 42a fallen, finde ich z.B. nach wie vor absurd, aber hey, dann nehme ich eben ein Zweihand-Multitool UND eine Sfarziglia mit!), aber das lassen wir wohl besser

Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
oder dachtest du, uns damit zu erschrecken und wir wären nun für totale messeverbote?
Der war gut