Marq hat vor zwei Jahren bei der Corona Impfung schon genauso reagiert. Ich würde mal sagen, Messerträger sind für ihn die neuen Ungeimpften;-)-);-)
Marq hat vor zwei Jahren bei der Corona Impfung schon genauso reagiert. Ich würde mal sagen, Messerträger sind für ihn die neuen Ungeimpften;-)-);-)
Nein.
Aber wer meint einen Gegenstand, der in einer bestimmten Zone aus,Sicherheitsgründen verboten ist, dort unbedingt zu brauchen, übertreibt einfach meiner Meinung nach.
Im übrigen habe ich nur Sachen dabei, die ich brauche.
Alles andere wird zu den Zeiten wann, und zu den Orten wo es gebraucht wird, mitgenommen..
Qarum soll ich much mit Kram belasten, den ich nur viellleicht irgendwann brauche?
Da gibt es immer Alternativen.
1. niemand hat hier vor, messer in den verbotszonen zu führen und sie dort "unbedingt zu brauchen". wenn du vom gegenteil weißt, nur raus damit...
2. du gehst wieder nur von dir aus:warum du das solltest oder nicht solltest, weiß ich auch nicht... ist deine sacheQarum soll ich much mit Kram belasten
ich bin übrigen gegen kein messerverbot!. zuhause und in privaten zonen dürft ihr und jeder eure lieblinge auch über 6 cm anbeten und mit ihnen machen was ihr wollt![]()
nur in der öffentlichkeit, d.h im öffentlichen raum haben sie bei privatpersonen imo generell nichts zu suchen.
dort wo sie täglich zu problemen führen, sollten waffenverbotszonen eingerichtet werden, die auch regelmäßig überprüft werden, und hohe strafen insbesondere für wiederholungstäter angedroht und ggf ausgesprochen werden.
Diese Zone ist dadurch halt nicht wirklich sicherer. Ich bin aber eingeschränkt. Diese "unbedeutende Zone" heißt für mich als Hamburger der zur Arbeit über den HBF fahren muss z.b. dass ich kein Messer dabei haben kann sobald ich z.b die Öffis benutze. So ganz grundsätzlich. Gleiches gilt für den Bekannten der halt in so einer Zone lebt. Der kann eigentlich nicht mal ein Küchenmesser im Edeka nebenan kaufen wenn dies nicht in der richtigen Verpackung kommt, ohne es dann im verschlossenen Behältnis transportieren zu müssen.
Ich kann ein Messer selbst zu vielen Orten wo ich es brauche nur im verschlossenen Behältnis mitnehmen weil es eben bedeutet das ich durch eine solche Zone muss. Ich muss sogar das Messer zum Kuchenschneiden für meinen Geburtstag verschlossen ins Büro transportieren.
Und noch mal: All diese Verbote zeigen bisher wenig bis gar keinen Erfolg. Und mir das zu Verbieten macht genau niemanden sicherer.
Das ist doch alles lächerlich.
Geändert von Smals (19-10-2024 um 12:54 Uhr)
Schön und gut dass du meinst das hätte dort nichts zu suchen. Noch Mal die Frage: wer genau bist du dass du mir zu sagen hast was ich in der Öffentlichkeit zu tun oder lassen habe?
Wie kaputt muss man eigentlich sein um zu glauben dass mir Zuhause zu erlauben was ich will wäre schon großzügig?
PS: Ernsthaft ich schreibe ja sonst wenig aber bei dieser völligen Ignoranz gegenüber Fakten und diesem "Leuten was auf Grund des eigenen Bauchgefühls verbieten wollen" platz es echt.
Geändert von Smals (19-10-2024 um 12:53 Uhr)
was ist für dich denn öffentlicher raum? der städtische wald, dein eigenes auto, dass auf ner öffentlichen straße fährt... gehört laut gesetz ja auch dazu.
darf man auf dem parkplatz des großhandels die dicken kartons, dessen gefrorenen inhalt man platzsparend und die kühlkette einhaltend zum transport in die eigenen kühlbehälter umfüllt, nicht mehr mit einem messer öffnen (musste ich über mehrere jahre hinweg etwa jeden zweiten tag machen)? wäre auch öffentlicher raum. darf man sich im öffentlichen park kein stöckchen durch "meditatives" schnitzen - also einfach so zur "entspannung" - zurechtstutzen? darf man dort auch kein brötchen mehr schmieren? all das soll nicht erlaubt sein, selbst wenn man drauf achtet, dass niemand im rahmen der derzeiztigen paranoia verunsichert oder gar verängstigt sein kann, da es nicht "öffentlich sichtbar" geschieht? selbst dann, wenn es sich nicht um einen öffentlichen ort handelt, der ein kriminalitätsschwerpunkt ist oder an dem eine veranstaltung stattfindet?
sichtbares bloßes herumspielen bzw. posen mit messern in der öffentlichkeit (im sinne von: kann gesehen werden, weil andere menschen in der nähe sind) ist so ein jugendlichen-ding, das mit uns hier ja nichts zu tun hat. das gehört natürlich unterlassen. das ist eine frage des benehmens, das man erwarten kann und muss.
das ist aber auch ne ganz andere hausnummer, als zu sagen "hat im öffentlichen raum nichts zu suchen" (soll also nicht nur nicht genutzt , sondern nicht mal geführt werden dürfen, selbst, wenn das niemand mitbekommt und es deshalb niemanden stören kann)
hast du gerade im ersten satz geschrieben (inhaltlich nicht wörtlich): wenn eure messer bis zu 6cmklinge haben, ist das für dich auch in der öffentlichkeit in ordnung? steht da nämlich so... von der satzlogik her.
wo kommen denn jetzt wieder die 6cm her? die sind doch kein thema mehr. und wenn 6 in ordnung sind, warum nicht auch 7? vorher hast du doch auch gegen 6cm klingen gewettert und fandest es unmöglich, messer im messerthread vorzustellen, die die 6cm grenze einhalten (als es noch thema war, dass die beschränkung ins gesetz kommen könnte, was ja nicht geschehen ist).
Geändert von amasbaal (19-10-2024 um 13:00 Uhr)
Um nochmal beim Thema zu bleiben. In englischen Statistiken, haben sich die Angriffe im Gefängnis von 2000 bis 2021 mehr als verdoppelt.
Die Angriffe mit Messern haben sich auch verdoppelt und die Angriffe mit anderen scharfen Gegenständen haben sich mehr als verzehnfacht.
All das kann man sich hier anschauen:
https://assets.publishing.service.go...ts-dec-21.xlsx
Man sieht also das die Anzahl von Messerangriffen extrem gestiegen ist, obwohl das Umfeld überhaupt keine Messer und scharfen Gegenstände erlaubt. Oder anders gesagt, selbst wenn man draußen, die gleichen strengen Regeln wie in einem Gefängnisse hätte, würde es trotzdem niemanden daran hindern Gewalt anzuwenden.
Von daher ist das Problem nicht das Messer, sondern der Mensch, bzw. die Angst derer, die irgendwelche Verbote fordern.
Anwohnerinnen und Anwohner mit Hauptwohnsitz im betreffenden Verbotsbereich sind übrigens von den Regelungen zu Waffenverbotszonen ausgenommen. Zumindest in Köln...
Macht es für die Anwohner natürlich leichter aber ist auch Absurd. Der Anwohner ist also weniger Gefährlich als jemand der 500m weiter knapp außerhalb der Zone wohnt oder jemand der in der Zone arbeitet aber nicht wohnt? Und es muss der Hauptwohnsitz sein? Ein Anwohner der dort seinen Hauptwohnsitz hat ist also auch weniger Gefährlich als jemand der dort unter der Woche Arbeitsbedingt in der Zweitwohnung wohnt und nur am Wochenende am Hauptwohnsitz bei der Familie ist? Fällt da niemandem auf dass das alles keinen Sinn ergibt?
Das stimmt nicht. Ein Cuttermesser (gerade die die man so als Handwerker dabei hat) ist im Normalfall als arretierendes Einhandmesser ausgeführt. Schon jetzt fällt es also unter §42a Waffengesetz. Kost bis zu 10.000€ Bußgeld wenn du damit erwischt wirst. Da es sich bei einem Supermarkt Parkplatz als öffentlich zugängliche Bereiche auch nicht um befriedetes Besitztum handelt greift dieses auch obwohl es sich um Privaten Grund handelt. Man könnte jetzt argumentieren dass genau dieser Einsatz unter die Sozial anerkannten Gründe fällt. Aber dann halt nur während du der Tätigkeit nachgehst.Ein Cuttermesser dürfte da ja wohl keine Probleme machen.
Geändert von Smals (19-10-2024 um 15:42 Uhr)
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