Soso.
Wir reden schon vom gleichen oder? Beispiel
Was daran erfüllt deiner Meinung nach nicht die Eigenschaften eines "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)"?
Wo mit möchtest du konkret Begründen dass §42a WaffG nicht auf ein Cuttermesser an zu wenden ist?
Ansonsten lege ich einfach mal vor:
Bericht über ein Urteil das meine Rechtsaufassung teilt.
War jetzt das erste Urteil das sich auf die schnelle finden ließ. Die Verurteilung erfolgt aber genau mit der Begründung die ich genannt habe: Einhändig arretierendes Messer -> Führverbot nach §42a WaffG. Du bist dran.
das m.e. "großartigste" () urteil in diesem bereich ist das hier:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de.../LARE190035039
daraus folgender leitsatz:
(das steht da so)Bei einem Universalmesser (Tapeziermesser) mit abbrechbarer Klinge nach dem Gesetzeswortlaut unzweifelhaft um ein Einhandmesser, da die Klinge mit einer Hand aus dem Messer herausgefahren und festgestellt, sogar arretiert werden kann.
hier länger
So handelt es sich bei einem Universalmesser (Tapeziermesser) mit abbrechbarer Klinge nach dem Gesetzeswortlaut unzweifelhaft um eine Einhandmesser, da die Klinge mit einer Hand aus dem Messer herausgefahren und festgestellt, sogar arretiert werden kann. So erscheint es dem Gericht auch zweifelhaft, ob der Gesetzgeber nicht auch Rasiermesser, wie sie von Barbieren benutzt werden, unter die Definition des § 42a Abs. 1 Ziffer 3 1. Alternative WaffG fallen lassen wollte, wenn das Messer durch eine entsprechende Handumschließung, in dem Fall Festhaltung durch Daumen, "feststellbar" ist. Denn der Gesetzgeber hat insoweit weder ein Rasiermesser, noch ein Universalmesser, auch Tapeziermesser genannt, als solches verboten. Vielmehr greift hier die Ausnahmeregelung des § 42a Abs. 2 Ziffer 3 i.V.m. Abs. 3 WaffenG, wonach ein Einhandmesser geführt werden darf, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist bei der Berufsausübung Barbier der Fall.
Ratio des Gesetzes ist vielmehr, dass solche Messer, von denen aufgrund ihrer Stich- und Schnittfestigkeit bei unsachlichen bzw. unzweckmäßigen Gebrauch auch ein erheblicher Körperschaden entstehen kann, alle erfasst werden. Insoweit von einem allgemeinen, mit sich herum führen, ausgeschlossen werden sollen. Nicht jedoch für die sachgemäße berechtigte Nutzung des Messers.
"If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba
Das mit den Cuttermessern hängt glaube ich da dran, das man in England, nach dem Messerverbot gesehen hat, daß danach alle mit eben diesen Cuttermessern rumgerannt und die auch eingesetzt haben...
In England kann man aber auch ganz gut sehen, daß ein Messerverbot wenig bringt um die Messergewalt einzudämmen...
Letztens gab es im Fernsehen ne Doku über so ziemlich üble Gangs. Glaube, das war Australien oder Neuseeland. Die waren alle mit Cuttermessern unterwegs und haben damit auch Leute umgebracht. Aber die hatten halt auch alle Knarren dabei. Da kommt man auch ohne empirische Evidenz drauf, wa so ein Verbot da brächte.
Bitte nicht zitieren. Das unterläuft meine Ignorierfunktion.![]()
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Edit: ach jetzt habe ich es gecheckt. Du ignorierst die Person die ich zitiert habe. (Beitrag hat sich erledigt kann bei Bedarf also auch von der Moderation gelöscht werden.)
mancher ist halt gegen fakten geimpft.
ne, ist so. definitiv. cuttermesser, die feststellbar sind, sind einhandmesser. einer der folgen der nebulösen formulierungen im 42a. einhändig feststellbare messer - cuttermesser ist ein messer - führverbot - außer für den beruflichen gebrauch (dumm, wenn man als laie, der gar keinen nachweisbaren beruf in die richtung hat, auf dem weg zu ner renovierung ist...)
BKA:mit england hat das nichts zu tun. es ist ein messer mit einhändig feststellbarer klinge. das reicht. ausnahmen werden da nicht genannt.Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) [...]: Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge.
edit: guck dir doch mal die ganzen youtube videos mit den tollen, stolz präsentierten beschlagnahmeergebnissen nach razzien an: da ist meist ein cuttermesser mit auf dem tisch (neben sehr wenigen echt fiesen teilen mit großer klinge und vielen, kleinen, süßen taschenmesserchen)
edit: ah, Mr. Fister hat da ja sogar ein urteil zu. sehe ich erst jetzt.
Geändert von amasbaal (19-10-2024 um 22:01 Uhr)
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