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Thema: Thema Messerangriff "Verteidigung"....

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  1. #11
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Anwohnerinnen und Anwohner mit Hauptwohnsitz im betreffenden Verbotsbereich sind übrigens von den Regelungen zu Waffenverbotszonen ausgenommen. Zumindest in Köln...
    Macht es für die Anwohner natürlich leichter aber ist auch Absurd. Der Anwohner ist also weniger Gefährlich als jemand der 500m weiter knapp außerhalb der Zone wohnt oder jemand der in der Zone arbeitet aber nicht wohnt? Und es muss der Hauptwohnsitz sein? Ein Anwohner der dort seinen Hauptwohnsitz hat ist also auch weniger Gefährlich als jemand der dort unter der Woche Arbeitsbedingt in der Zweitwohnung wohnt und nur am Wochenende am Hauptwohnsitz bei der Familie ist? Fällt da niemandem auf dass das alles keinen Sinn ergibt?

    Ein Cuttermesser dürfte da ja wohl keine Probleme machen.
    Das stimmt nicht. Ein Cuttermesser (gerade die die man so als Handwerker dabei hat) ist im Normalfall als arretierendes Einhandmesser ausgeführt. Schon jetzt fällt es also unter §42a Waffengesetz. Kost bis zu 10.000€ Bußgeld wenn du damit erwischt wirst. Da es sich bei einem Supermarkt Parkplatz als öffentlich zugängliche Bereiche auch nicht um befriedetes Besitztum handelt greift dieses auch obwohl es sich um Privaten Grund handelt. Man könnte jetzt argumentieren dass genau dieser Einsatz unter die Sozial anerkannten Gründe fällt. Aber dann halt nur während du der Tätigkeit nachgehst.
    Geändert von Smals (19-10-2024 um 16:42 Uhr)

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