ne, ist so. definitiv. cuttermesser, die feststellbar sind, sind einhandmesser. einer der folgen der nebulösen formulierungen im 42a. einhändig feststellbare messer - cuttermesser ist ein messer - führverbot - außer für den beruflichen gebrauch (dumm, wenn man als laie, der gar keinen nachweisbaren beruf in die richtung hat, auf dem weg zu ner renovierung ist...)
BKA:mit england hat das nichts zu tun. es ist ein messer mit einhändig feststellbarer klinge. das reicht. ausnahmen werden da nicht genannt.Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) [...]: Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge.
edit: guck dir doch mal die ganzen youtube videos mit den tollen, stolz präsentierten beschlagnahmeergebnissen nach razzien an: da ist meist ein cuttermesser mit auf dem tisch (neben sehr wenigen echt fiesen teilen mit großer klinge und vielen, kleinen, süßen taschenmesserchen)
edit: ah, Mr. Fister hat da ja sogar ein urteil zu. sehe ich erst jetzt.






