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Thema: Thema Messerangriff "Verteidigung"....

  1. #271
    MatscheOne Gast

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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Du bekommst keine friedvolle Welt , wenn die Köpfe nicht friedvoll sind , egal ob Messer verboten werden oder nicht .

    Wo ich aufgewachsen bin gab es DIESE Messerprobleme in der Art wie heute nicht , deshalb war es aber nicht friedvoll. Wir hatten halt nur ein anderes Verständnis zum Thema Messer und dem Umgang mit ihm . Warum ? Weil wir so erzogen worden sind , weil sich das auch auswirkte bis in die kleinen Gruppen ausserhalb der Familie , wie Cliquen usw. und dort per Gruppendisziplinierung es weitergegeben wurde .

    Es gab auch keine Brennpunkte wie sie bei euch bekannt waren, mit kulturellen Ansammlungen , auch nicht in den Städten . Es gab halt andere Probleme . und ein anderes Verständnis von Gewalt bzw. ihrer Normalität , einer Physische Kommunikation . So wie heute in der jungen Generation im Kopf eine Normalität im Messergebrauch heranwächst .
    Messer ausserhalb eines Milieus , quasi als alltägliche zu erwartende Bedrohung . mit Betonung auf "zu erwarten" ! kam erst mit der Wende ...

    Also ja , definitiv ein Gesellschaftliches Problem .
    +1

    Ich glaube aber auch immernoch an eine Welt des "Schaffens", also Zufriedenheit ohne Gewalt, für Alle...
    Nicht jetzt, nicht in 30 Jahren, aber irgendwann...
    Geändert von MatscheOne (20-10-2024 um 17:16 Uhr)

  2. #272
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    Zitat Zitat von MatscheOne Beitrag anzeigen
    +1
    Was sind denn "kulturelle Ansammlungen"?

  3. #273
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Was sind denn "kulturelle Ansammlungen"?

    +1!

    Das würde mich auch interessieren, obwohl ich ahne, was gemeint ist und mir dies nicht gefallen würde.

  4. #274
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Naja, dss ist doch wohl keine ernstgemeinte Frage?
    Doch!
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  5. #275
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Ich schrieb: Cuttermesser, nicht Teppichmesser.
    Und da gibt es umteeschiedliche Ausführungen, von welchen die man mit Clip in dieHemdtasche steckt, bis professionelle Schneidwerkzeuge.
    Due meisten haben nen billigen Plastikgriff und Abbrechklingen, die Artetierung ust meistens mehr sls schlecht. Da willst du mir erzählen, dass sind gefährliche Waffen, die unters Waffengesetz fallen?
    Das ist Unsinn.
    Kurz und knapp: es sind keine Waffen und trotzdem fallen sie unter das Waffengesetz. Was verstehst du daran nicht? Noch Mal: sind es Messer? Ja. Sind sie einhändig zu öffnen? Ja, egal ob Cutter oder teppichmesser fährst du sie mit einer Hand aus. Arretieren sie? In beiden Fällen ja. Völlig egal ob das jetzt ein Cutter mit Segmentierung zum abbrechen der Klinge ist oder ein Universalmesser mit Trapez Klinge. (Teppichmesser wird zumindest hier Umgangssprachlich für beides benutzt.)
    Wichtig sind nach Waffengesetz nun mal nur diese Fragen. Klingenlänge? Egal. Ob die Arretierung gut ist? Interessiert niemand. Warum diskutierst du das noch? Neben mir haben dir sogar noch andere entsprechende Links geschickt? Was willst du denn noch damit du es glaubst? Eigentlich reicht ein Blick auf §42a WaffG der lässt da selbst ohne Erklärung keinerlei Spielraum.
    Geändert von Smals (20-10-2024 um 19:31 Uhr)

  6. #276
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    Zitat Zitat von Smals Beitrag anzeigen
    Was willst du denn noch damit du es glaubst?
    eine bestätigung der MEINUNG.

  7. #277
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Wenn ich etwas unsinnig finde, heißt das nicht das ich mich aufregen und meine Freiheit bedroht sehen muss.
    Ich denke ich könnte schon plausibel genug darstellen, warum ich ein Cuttermesser brauche, wenn ich zur Arbeit fahre.
    Du hast es also wirklich noch immer nicht verstanden. Da kannst du den Beamten so viel erklären wie du willst. Das kann so plausibel sein wie es will. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Auf dem Weg zur Arbeit gehst du der sozial Anerkannten Tätigkeit noch nicht nach. Man wird dich drauf verweisen dass du sie zu transportieren und nicht führen hast. (Sprich verschlossenes Behältnis.)
    Siehe z.b. OLG Stuttgart 14.6.2011, 4 Ss 137/11 in dem ein KFZ Mechaniker mit Einhandmessern die er nach eigener Aussage auch für die arbeit nutzt im privaten PKW hatte. (Ja im PKW nicht Mal direkt am Mann.)
    Du glaubst wirklich für dich würden andere Gesetze gelten als für die Junkies oder? Du nimmst einfach an die Gesetze die du verteidigst würden dich schon nicht betreffen. Du erklärst dann einfach den Beamten warum das bei dir ja alles ganz anders ist und dann gelten die für dich nicht?
    Geändert von Smals (20-10-2024 um 19:33 Uhr)

  8. #278
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    Zitat Zitat von Smals Beitrag anzeigen
    Du hast es also wirklich noch immer nicht verstanden. Da kannst du den Beamten so viel erklären wie du willst. Das kann so plausibel sein wie es will.
    Das denke ich nicht. Ich mach mir da nicht in die Hose.
    Aber danke, dass du mir das erklärt hast.

  9. #279
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    Hallo in die Runde,

    Ich wollte mich eigentlich raushalten aber ich habe tatsächlich alles gelesen und wollte mir eine Zwischenfrage erlauben, vielleicht lenkt das auch vom derzeitig dominierendem "Erkenntnisproblem" erfrischend ab.

    Also ich frage mich, ob einer der Teilnehmer hier im Blick behalten hat, ob die folgenden Größen bzgw. Relativitäten eine Änderung erfahren haben:
    - Einmal die beiden Größen: Tatsächliche Messerangriffe und Berichtete Messerangriffe
    - Erfolgsquote: Durchsuchen und Finden von illegal geführten Messern

    Es wäre schön, wenn da jemand vertiefte Kenntnisse mit mir/uns (Esel stets zu erst!) teilen würde.

    Mit freundlichne Grüßen in die Runde
    Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

  10. #280
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Das denke ich nicht. Ich mach mir da nicht in die Hose.
    Aber danke, dass du mir das erklärt hast.
    Warte mal ab, bis du in der ersten Kontrolle bist, wo so etwas vorkommt. Ich hatte auch einmal eine recht ausführliche Diskussion mit einem Polizisten.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  11. #281
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    - Erfolgsquote: Durchsuchen und Finden von illegal geführten Messern
    Nur mal kurz dazwischen gegrätscht. Die Definition von Erfolgsquote ist ja eine der Schwierigkeiten. Ich könnte auch Nagelfeilen verbieten, einen Haufen einsammeln und damit nicht ein Verbrechen verhindern, hätte aber eine enorme „Erfolgsquote“. „Anzahl der illegal geführten Messer“ ist ein umso schlechterer Schätzer für die Anzahl verhinderter Verbrechen, je restriktiver die Gesetzgebung ist.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  12. #282
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    „Anzahl der illegal geführten Messer“ ist ein umso schlechterer Schätzer für die Anzahl verhinderter Verbrechen, je restriktiver die Gesetzgebung ist.
    allerdings.
    eher: der nachweisliche prozentuelle rückgang an bewaffneten straftaten in einer stadt (nicht nur in einer bestimmten zone, denn es ist kein "erfolg", wenn die zahlen in der stadt steigen, in der "zone" aber weniger los ist, weil sie wegen verstärkter kontrollen schlicht gemieden wird. ein erfolg IN der zone sagt wenig über den erfolg drumherum aus.)
    einfach nur "gebiete säubern" kann ja nicht das ziel sein. das wäre nur symbolpolitik, wie etwa einen platz der stadt von obdachlosen, junkies und drogenhändlern medial inszeniert zu "säubern" und die dortige szene ist nur zu einem anderen platz der stadt gewechselt und nichts hat sich an der zahl von obdachlosen, junkies und drogenhändlern und deren aktivitäten geändert.
    gehen die zahlen was waffen/gef. gegenstands angriffe in den städten x, y und z zurück, nachdem dort verbotszonen installiert wurden, oder nicht oder steigen sie sogar trotzdem weiter?
    das wäre ne interessante frage.

  13. #283
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    OK,

    was muss ich dafür tun, dass beide Fragen zusammen ernst aufgegriffen werden?

    Dann ergibt es auch mehr Sinn, glaube ich.

    ...

    einfach nur "gebiete säubern" kann ja nicht das ziel sein. das wäre nur symbolpolitik, wie etwa einen platz der stadt von obdachlosen, junkies und drogenhändlern medial inszeniert zu "säubern" und die dortige szene ist nur zu einem anderen platz der stadt gewechselt und nichts hat sich an der zahl von obdachlosen, junkies und drogenhändlern und deren aktivitäten geändert.
    So etwas würde doch kein seriöser Politiker je tun!!eins!elv!
    Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

  14. #284
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    was muss ich dafür tun, dass beide Fragen zusammen ernst aufgegriffen werden?
    Ich habe sie sehr ernst aufgegriffen, nur aus meiner Sicht ist sie falsch gestellt. Aber vielleicht kann sie ja wer anders sinnvoll beantworten.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  15. #285
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ich hatte auch einmal eine recht ausführliche Diskussion mit einem Polizisten.
    man sollte erwarten, dass du mit deiner waffenrechtlichen erlaubnis generell keine diskussionen im kontext des 42a führen müsstest. du darfst ja noch ganz andere sachen...

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