Kurz und knapp: es sind keine Waffen und trotzdem fallen sie unter das Waffengesetz. Was verstehst du daran nicht? Noch Mal: sind es Messer? Ja. Sind sie einhändig zu öffnen? Ja, egal ob Cutter oder teppichmesser fährst du sie mit einer Hand aus. Arretieren sie? In beiden Fällen ja. Völlig egal ob das jetzt ein Cutter mit Segmentierung zum abbrechen der Klinge ist oder ein Universalmesser mit Trapez Klinge. (Teppichmesser wird zumindest hier Umgangssprachlich für beides benutzt.)
Wichtig sind nach Waffengesetz nun mal nur diese Fragen. Klingenlänge? Egal. Ob die Arretierung gut ist? Interessiert niemand. Warum diskutierst du das noch? Neben mir haben dir sogar noch andere entsprechende Links geschickt? Was willst du denn noch damit du es glaubst? Eigentlich reicht ein Blick auf §42a WaffG der lässt da selbst ohne Erklärung keinerlei Spielraum.






