Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Hab ich das bei 3:04 richtig verstanden? Man kann alle Messer mitführen, wenn man sie in einem Behältnis führt (§42a WaffG) bzw. nach dem neuen Gesetz (§42b) mit nur mehr als 3 Handgriffen erreichen kann?
Soweit ich verstanden habe: Alle, die nicht als Hieb- und Stosswaffen definiert oder anderweitig verboten sind (Butterfly, Springmesser etc.) - ja.