Ja, schon klar. Aber innerhalb von Sekunden abwägen, mach ich, oder mach ich nicht, schwierig, Tendenz zu erstmal machen wird bei den meisten überwiegen...
Kein Vorwurf...
Wenn die Anweisung wäre: Pfeffer den ***** weg, damit die sau was lernt!-
Dann könnte man mit überzeugung sagen: ja, das wäre als rechtswidrig erkennbar gewesen.