Das kann ich mir angesichts der Lage nun nicht vorstellen.
ist das nun geklärt, ob das Dauerfeuer war?
Auch das wurde doch vom Richter ex post als korrekt und alternativlos beurteilt.
das wurde von Fachleuten am Vortag anders diagnostiziert
Wenn er sich tatsächlich entleiben wollte, hat dann allerdings der Einsatzleiter richtig gehandelt.
Wie meinen?
Es wurde m.E. im Wesentlichen gar nix von ihm verlangt, sondern nur erwartet, dass er das Messer fallen lässt, wenn er ordentlich Peffer in die Augen bekommt, insbesondere weil man annahm, dass er sich dann in das Gesicht fasst.
Falls das schiefgeht halt, dass er unter den Taserschüssen verkrampft und zu Boden geht.
Und falls das auch nicht klappt dass er angesichts von Treffern aus einer MP gestoppt wird.
Also eigentlich keine großen kognitiven Leistungen sondern eher so auf Reflex-/muskulärer-/ bzw Kreislaufebene.
und Gelegenheit hat, seinem Leben ein Ende zu setzen... das war die Auffassung des Richters...
Wie gesagt, ich habe nirgends eine Bestätigung gelesen, dass es Dauerfeuer gegeben hätte.
Und natürlich muss ein Sicherungsschütze schießen, wenn ein mit einem Messer bewaffneter sich auf ihn oder die Kollegen zu bewegt.
Man hätte ihm einen Fußball zuwerfen können....aber der passt ja nicht mehr in den Kofferraum.
Vielleicht hätte ein SEK...
Da war IMO für die Polizisten vor dem Start der Aktion kein besonderer Stress, sondern für mich stellt sich das als durchdachte Entscheidung angesichts einer unmittelbaren konkreten Gefahr der Selbsttötung dar.
Der Richter hat das genauso gesehen, wie der Einsatzleiter:





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