Bezieht sich dieser so genannte Gebietsschutz auf das Land der WT-Schule (Betriebsgenehmigung) und/oder auf die Staatsangehörigkeit von potenziellen WT-Schülern?
Oder anders gefragt:
Darf ich aktuell als deutscher Staatsbürger nach Polen fahren und dort das Leung Ting Wing Tsun in einer WT-Schule von GM Maday’s Verband lernen?






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