
Zitat von
MetaStyle
Bezieht sich dieser so genannte Gebietsschutz auf das Land der WT-Schule (Betriebsgenehmigung) und/oder auf die Staatsangehörigkeit von potenziellen WT-Schülern?
Oder anders gefragt:
Darf ich aktuell als deutscher Staatsbürger nach Polen fahren und dort das Leung Ting Wing Tsun in einer WT-Schule von GM Maday’s Verband lernen?
Kompliziert (?)
Mal ein Beispiel, wie das bei mir lief innerhalb EWTO:
Eine Kommilitonin wollte von mir im Studienort WT lernen privat.
Da ich keine eigenen Schule hatte, folgende Einigung: sie musste sich im Verband UND(!) in der Schule meines SiHings angemeldet sein. (Was weder ihr noch mein Wohnort war), um dann von mir am Studienort Privatunterricht zu nehmen, von dem ich auch noch 20% an meinen SiHing abgeben musste, der ja die „Rechte“ an der Schülerin hatte.
So und nun selbst überlegen, wie das zu deiner Frage passen könnte…
Befreie Dich von Konkurrenz-Denken. Du bist hier, um zu erschaffen, nicht zum Wetteifern um das, was bereits erschaffen ist. Du musst ein Schöpfer werden, nicht ein Konkurrent.