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Thema: Wer hat Tipps für stichfeste Oberbekleidung wie Jacke oder Pullover?

  1. #151
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    Kurz zum (gar nicht mal so) OT: @Kanken: Für Februar passt der Fokus schon, erstmal muss man ja Löcher machen um sie dann zu stopfen. Auf alle Fälle eine gute Idee und ich wäre dabei.

    @marq:
    Planst Du die Westen immer zu tragen oder nur unter bestimmten (welchen) Rahmenbedingungen?
    Planst Du zusätzliche HW mitzuführen (wie z.B. Pfefferspray)?
    Planst Du dich auch mit der (wichtigeren) SW zu beschäftigen? Also Fähigkeiten wie Prävention, Abwehr bewaffneter Angriffe (mit und ohne...) und Erste Hilfe? Oder hast du diese Aspekte bereits abgedeckt?
    Viele Grüße
    Thomas
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  2. #152
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    komplett geschützte "SEK handschuhe" (kein quarz):

    https://www.amazon.de/TacFirst-Einsa...0&sr=8-27&th=1
    sehen gut aus!

  3. #153
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    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    Ich gebe zu, ich hab nicht jeden Post gelesen, aber ich kenne zwei Anbieter für diese Kleidung

    https://www.obramo-security.com/Arma...QaAvgDEALw_wcB

    https://cest-group.net/collections/s...EaAgncEALw_wcB

    Das meiste ist halt teuer, gerade bei stichschutz
    danke für die tollen links

  4. #154
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    ich wollte die Sachen gezielt einsetzen und zu bestimmten anläßen tragen. die bestellte jacke zb kann ich mir vorstellen als normale jacke zu tragen .....

    zu speziellen anlässen werde ich zusätzlich eine stichschutz weste tragen.

    nein, ich werde weder legale messer noch hundabwehrspray mitführen , außer meinen kubutankugelschreiber.

    klar , aber sicher kein bagua, da würde ich björns hier stark kritisiertes klingenkonzept bevorzugen, da mir die herangehensweise näher ist.
    Geändert von marq (29-01-2025 um 12:30 Uhr)

  5. #155
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    ...

    zu speziellen anlässen werde ich zusätzlich eine stichschutz weste tragen.
    Was für anlässe wären denn das zb?


    nein, ich werde weder legale messer noch hundabwehrspray mitführen , außer meinen kubutankugelschreiber.
    Die erwähnten modischen stahlkappenschuhe wären doch noch ganz praktisch, weil sie können die Deine füße auch vor stichen und schnitten schützen?

  6. #156
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Was für anlässe wären denn das zb?
    das möchten ja scheinbar viele vonh euch wissen ich sage nur, es ist sehr sinnvoll bei diesen anlässen aus gründen

    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Die erwähnten modischen stahlkappenschuhe wären doch noch ganz praktisch, weil sie können die Deine füße auch vor stichen und schnitten schützen?
    danke für den hinweis, den ich aber nicht befolgen möchte

  7. #157
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    Danke für die Antwort marq. Wo du sie führen willst ist selbstverständlich deine Sache. Wenn das Risiko dort so hoch ist, dass es "sehr sinnvolle Gründe" gibt eine Stichschutzweste zu führen find ich es nach wie vor fahrlässig nicht zumindest auch einen Pfefferspray mitzuführen. Außer es ist nicht zulässig. Kubotan ist nebenbei auch eine, potentiell tödliche, Waffe, ich erkenne da eine gewisse Doppelmoral.
    Wo wurde Björns Klingenschutzkonzept den stark kritisiert? Ich habe hier recht viel Zuspruch gelesen, harte Kritik kam nur von einer Person die sich selbst in Widersprüche verwickelt hat. Persönlich habe ich mir die Videos (noch!) nicht angesehen, aber sich anzuschauen was Björn macht ist für jemand aus unsere Region mit "Bedarf" sicher kein Fehler.
    Viele Grüße
    Thomas
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  8. #158
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort marq. Wo du sie führen willst ist selbstverständlich deine Sache. Wenn das Risiko dort so hoch ist, dass es "sehr sinnvolle Gründe" gibt eine Stichschutzweste zu führen find ich es nach wie vor fahrlässig nicht zumindest auch einen Pfefferspray mitzuführen. Außer es ist nicht zulässig. Kubotan ist nebenbei auch eine, potentiell tödliche, Waffe, ich erkenne da eine gewisse Doppelmoral.
    Wo wurde Björns Klingenschutzkonzept den stark kritisiert? Ich habe hier recht viel Zuspruch gelesen, harte Kritik kam nur von einer Person die sich selbst in Widersprüche verwickelt hat. Persönlich habe ich mir die Videos (noch!) nicht angesehen, aber sich anzuschauen was Björn macht ist für jemand aus unsere Region mit "Bedarf" sicher kein Fehler.
    ein metallkugelschreiber ist eine tötliche waffe? nicht dein ernst? und ein pfefferspray , dass eigentlich nicht gegen menschen eingesetzt werden darf wird mir empfohlen...

    PS: pass auf mit dein unwahren behauptungen!

  9. #159
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    Punkt 1: Du hast von Kubotan gesprochen nicht von einem reinen (Metall) Kugelschreiber. Ein Kubotan ist ein Kugelschreiber der, im Gegensatz zu vielen Messertypen, explizit für den Einsatz als Waffe konzipiert ist (neben seiner Eigenschaft als Kugelschreiber). Es gibt Länder (ich meine Schweiz) wo das Mitführen verboten ist und auch am Eingang zu Veranstaltungen oder Ausstellungen kann es sein, dass du damit nicht durchkommst (zeigt das es eben nicht nur ein harmloser Kugelschreiber ist). Ich vermute mal in einer Waffenverbotszone kann er als „gefährlicher Gegenstand“ deklariert und eingezogen werden.
    Wenn Dir nicht klar ist, dass man damit schwerste und sogar tödliche Verletzungen (leichter als waffenlos) herbeiführen kann weiß ich auch nicht weiter. Disclaimer: Ich habe nichts dagegen wenn einer einen als Waffe mitführt, persönlich bevorzuge ich meine Taschenlampe als. improvisierten Schlagverstärker (noch nie gebraucht). Die hat nebenbei den Vorteil, dass sie auch Licht macht…was ich doch deutlich öfters brauche als irgendwas zum drauf hauen. Mit der Lampe hatte ich selbst im Madam Tussauds (London) keine Probleme, Kubotan war dort explizit untersagt (Schild am Eingang).
    Wichtig: Ich führe sie i.d.R. nicht wegen des möglichen Einsatzes als Waffe sondern tatsächlich als „Leuchtmittel“.

    Punkt 2: Ja, Pfefferspray ist für Zivilisten in der BRD nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen. Für Polizisten aber beispielsweise schon. In anderen Ländern ist es legal und ich kenne auch welche bei uns die mit dem „dienstlichen“ Einsatz vertraut sind und privat eines Führen bzw. es als „less lethal“ Methode empfehlen. Gibt sogar Lehrgänge in denen der Umgang damit unterrichtet wird (auch im zivielen Bereich). Was die rechtliche Situation betrifft, ich bin kein Anwalt aber meines Wissens nach darf es geführt werden wenn es als Tierabwehrspray deklariert ist und die Verwendung im Notfall (!!!) wird nicht strafrechtlich verfolgt. D.h. es scheint eine Grauzone zu sein.

    Punkt 3: Unterlass gefälligst die Aussagen ich hätte die Unwahrheit gesagt oder zeige mir konkret auf wo!!! Wenn es denn stimmt entschuldige ich mich sogar dafür und stelle es richtig.
    Viele Grüße
    Thomas
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  10. #160
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Ein Kubotan ist ein Kugelschreiber der, im Gegensatz zu vielen Messertypen, explizit für den Einsatz als Waffe konzipiert ist (neben seiner Eigenschaft als Kugelschreiber).
    Nein. Ein Kubotan ist einfach ein Kubotan, ein Schlaggegenstand (https://de.wikipedia.org/wiki/Kubotan). Was Du meinst ist so etwas wie ein Tactical Pen, etwa sowas hier: https://www.boker.de/mpp-black-09bo092?c=5705
    (Den habe ich meist dabei, falls ich mal was unterschreiben muss. )

    Aber klar! Die Dinger sind in den rihtigen Händen gemeingefährlich. Ich würde den in der SV jederzeit einem Messer vorziehen, vor allem auch wegen der Mann-Stopp-Wirkung.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  11. #161
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    Die Fakten in Deutschland und nicht in anderen Ländern:

    In Deutschland fällt der Kubotan nicht unter das Waffengesetz.
    Ein Kubotan ist auch kein verbotener Gegenstand und gilt nicht als Hieb- oder Stoßwaffe.
    Also gilt in Deutschland ein Kubotan gemäß Waffengesetz nicht als Waffe. Er kann legal erworben, besessen und in der Öffentlichkeit getragen werden und somit selbst in waffenverbotszonen legal getragen werden.

    Ps. viele deiner behauptungen sind juristisch eindeutig falsch.


    du lebst nach dem pipilangstrumpf motto: ich mache mir die welt wie sie mir gefällt - ICH halte mich an die gesetzeslage IN DEUTSCHLAND.


    unkt 1: Du hast von Kubotan gesprochen nicht von einem reinen (Metall) Kugelschreiber. Ein Kubotan ist ein Kugelschreiber der, im Gegensatz zu vielen Messertypen, explizit für den Einsatz als Waffe konzipiert ist (neben seiner Eigenschaft als Kugelschreiber). Es gibt Länder (ich meine Schweiz) wo das Mitführen verboten ist und auch am Eingang zu Veranstaltungen oder Ausstellungen kann es sein, dass du damit nicht durchkommst (zeigt das es eben nicht nur ein harmloser Kugelschreiber ist). Ich vermute mal in einer Waffenverbotszone kann er als „gefährlicher Gegenstand“ deklariert und eingezogen werden.
    Wenn Dir nicht klar ist, dass man damit schwerste und sogar tödliche Verletzungen (leichter als waffenlos) herbeiführen kann weiß ich auch nicht weiter. Disclaimer: Ich habe nichts dagegen wenn einer einen als Waffe mitführt, persönlich bevorzuge ich meine Taschenlampe als. improvisierten Schlagverstärker (noch nie gebraucht). Die hat nebenbei den Vorteil, dass sie auch Licht macht…was ich doch deutlich öfters brauche als irgendwas zum drauf hauen. Mit der Lampe hatte ich selbst im Madam Tussauds (London) keine Probleme, Kubotan war dort explizit untersagt (Schild am Eingang).
    Wichtig: Ich führe sie i.d.R. nicht wegen des möglichen Einsatzes als Waffe sondern tatsächlich als „Leuchtmittel“.

    Punkt 2: Ja, Pfefferspray ist für Zivilisten in der BRD nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen. Für Polizisten aber beispielsweise schon. In anderen Ländern ist es legal und ich kenne auch welche bei uns die mit dem „dienstlichen“ Einsatz vertraut sind und privat eines Führen bzw. es als „less lethal“ Methode empfehlen. Gibt sogar Lehrgänge in denen der Umgang damit unterrichtet wird (auch im zivielen Bereich). Was die rechtliche Situation betrifft, ich bin kein Anwalt aber meines Wissens nach darf es geführt werden wenn es als Tierabwehrspray deklariert ist und die Verwendung im Notfall (!!!) wird nicht strafrechtlich verfolgt. D.h. es scheint eine Grauzone zu sein.

    Punkt 3: Unterlass gefälligst die Aussagen ich hätte die Unwahrheit gesagt oder zeige mir konkret auf wo!!! Wenn es denn stimmt entschuldige ich mich sogar dafür und stelle es richtig.
    Geändert von marq (31-01-2025 um 10:59 Uhr)

  12. #162
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    Die Fakten in Deutschland und nicht in anderen Ländern:

    In Deutschland fällt der Kubotan nicht unter das Waffengesetz.
    Ein Kubotan ist auch kein verbotener Gegenstand und gilt nicht als Hieb- oder Stoßwaffe.
    Also gilt in Deutschland ein Kubotan gemäß Waffengesetz nicht als Waffe. Er kann legal erworben, besessen und in der Öffentlichkeit getragen werden und somit selbst in waffenverbotszonen legal getragen werden.

    Ps. viele deiner behauptungen sind juristisch eindeutig falsch.

    du lebst nach dem pipilangstrumpf motto: ich mache mir die welt wie sie mir gefällt - ICH halte mich an die gesetzeslage IN DEUTSCHLAND.
    Lustig ist, dass hier Mitdiskutanten, die mit einer mehr oder weniger identischen Argumentation ein legales Messer mitführen, ständig von Dir kritisiert werden. Zumal sie die Messer idR für andere Zwecke dabei haben, Du aber den Kubotan explizit aus SV Gründen mitnimmst.

    Vielleicht fällt Dir ja mal was auf

    Btw. werden auch Kubotan öfter mal in Waffenverbotszonen konfisziert. Im ersten Artikel wird die potentielle Gefährlichkeit eines Kubotan explizit genannt, die Polizei im zweiten Link bezeichnet ihn sogar als "Waffe für den Nahkampf".

    https://www.ddorf-aktuell.de/2023/08...enverbotszone/

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5058900

  13. #163
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    ich frage dich wieviele menschen wurden durch einen metallkugelschreiber in den letzten jahren getötet , wieviele mit einem messer?

    das einziehen eines kubutan durch die polizei bedeutet nicht, dass dies von den gesetzen gedeckt ist. ps der kubutan wurde freiwillig ausgehändigt und nicht eingezogen.
    Geändert von marq (31-01-2025 um 12:45 Uhr)

  14. #164
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    ... Im ersten Artikel wird die potentielle Gefährlichkeit eines Kubotan explizit genannt, die Polizei im zweiten Link bezeichnet ihn sogar als "Waffe für den Nahkampf".

    ...

    Man könnte doch zb den kubotan zum polizeigebrauch einführen und ansonsten verbieten.

    Weil die polizeibeamten könnten dann festzunehmende verbrecher bei widerstand durch druck auf nervenpunkte mit dem kubotan verletzungsfrei ruhigstellen und dann die hanschellen klicken lassen?

  15. #165
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