Die Fakten in Deutschland und nicht in anderen Ländern:
In Deutschland fällt der Kubotan nicht unter das Waffengesetz.
Ein Kubotan ist auch kein verbotener Gegenstand und gilt nicht als Hieb- oder Stoßwaffe.
Also gilt in Deutschland ein Kubotan gemäß Waffengesetz nicht als Waffe. Er kann legal erworben, besessen und in der Öffentlichkeit getragen werden und somit selbst in waffenverbotszonen legal getragen werden.
Ps. viele deiner behauptungen sind juristisch eindeutig falsch.
du lebst nach dem pipilangstrumpf motto: ich mache mir die welt wie sie mir gefällt - ICH halte mich an die gesetzeslage IN DEUTSCHLAND.