Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
Die Fakten in Deutschland und nicht in anderen Ländern:

In Deutschland fällt der Kubotan nicht unter das Waffengesetz.
Ein Kubotan ist auch kein verbotener Gegenstand und gilt nicht als Hieb- oder Stoßwaffe.
Also gilt in Deutschland ein Kubotan gemäß Waffengesetz nicht als Waffe. Er kann legal erworben, besessen und in der Öffentlichkeit getragen werden und somit selbst in waffenverbotszonen legal getragen werden.

Ps. viele deiner behauptungen sind juristisch eindeutig falsch.

du lebst nach dem pipilangstrumpf motto: ich mache mir die welt wie sie mir gefällt - ICH halte mich an die gesetzeslage IN DEUTSCHLAND.
Lustig ist, dass hier Mitdiskutanten, die mit einer mehr oder weniger identischen Argumentation ein legales Messer mitführen, ständig von Dir kritisiert werden. Zumal sie die Messer idR für andere Zwecke dabei haben, Du aber den Kubotan explizit aus SV Gründen mitnimmst.

Vielleicht fällt Dir ja mal was auf

Btw. werden auch Kubotan öfter mal in Waffenverbotszonen konfisziert. Im ersten Artikel wird die potentielle Gefährlichkeit eines Kubotan explizit genannt, die Polizei im zweiten Link bezeichnet ihn sogar als "Waffe für den Nahkampf".

https://www.ddorf-aktuell.de/2023/08...enverbotszone/

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5058900