Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
Zu dem einziehen vom kobutan. Ja, der kann zur gefahrenabwehr beschlagnahmt werden, wenn man davon ausgeht, dass da jemand Blödsinn machen will. Aber ohne bußgeld und normal bekommt der ihn wieder, wenn die Gefahr nicht mehr besteht.
Die messer können eingezogen werden und es gibt bußgeld obendrauf, das Messer bleibt dauerhaft weg.
dies ist ein großer juristischer unterschied, der in Deutschland besteht ! auch wenn hier "quer" geschossen wird, was ausschliesslich aus persönlichen gründen geschieht und nicht aus rationalen gründen.