
Zitat von
miskotty
Zu dem einziehen vom kobutan. Ja, der kann zur gefahrenabwehr beschlagnahmt werden, wenn man davon ausgeht, dass da jemand Blödsinn machen will. Aber ohne bußgeld und normal bekommt der ihn wieder, wenn die Gefahr nicht mehr besteht.
Die messer können eingezogen werden und es gibt bußgeld obendrauf, das Messer bleibt dauerhaft weg.