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Thema: Wer hat Tipps für stichfeste Oberbekleidung wie Jacke oder Pullover?

  1. #166
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    ich frage dich wieviele menschen wurden durch einen metallkugelschreiber in den letzten jahren getötet , wieviele mit einem messer?

    das einziehen eines kubutan durch die polizei bedeutet nicht, dass dies von den gesetzen gedeckt ist. ps der kubutan wurde freiwillig ausgehändigt und nicht eingezogen.
    Und wie viele Menschen wurden durch ein legal mitgeführtes Messer getötet? Btw. ändert das nichts an der Argumentation, dass legale Messer keine Waffe im Sinne des Gesetzes sind und erworben und geführt werden dürfen. Genau wie ein Kubotan. "ICH halte mich an die Gesetze", hast Du hier geäußert. Wir auch

    Und zum Kubotan, im Düsseldorf Artikel steht "Messer wurden konfisziert, aber auch dieser Kubotan". Wie definierst Du "konfisziert"?
    Geändert von FireFlea (31-01-2025 um 13:02 Uhr)

  2. #167
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    ich frage dich wieviele menschen wurden durch einen metallkugelschreiber in den letzten jahren getötet , wieviele mit einem messer?

    .
    Der Punkt ist , das du Menschen kritisierst wenn sie ein Werkzeug (Messer ) bei sich tragen (und es auch so benutzen!) , den andere Menschen im Affekt oder in Form von Amok als Waffe missbrauchen . z.b. Küchenutensilien wie Gemüsemesser .
    Du selber aber einen Gegenstand bei dir führst der in deiner Anwendung allein einen Waffencharakter hat . Deshalb der Vorwurf der Doppelmoral.
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  3. #168
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    ein falsches argument, denn der unterschied ist wie du selbst schreibst . charakter einer waffe und tatsächliche waffe, in eingeschränkter art.

    ps: in bestimmten situation führe ich einen legalen metalllkugelschreiber mit, der weder tödliche schnittverletzungen noch tödliche stichverletzungen anderen zufügen kann wie legale messer in gerechtfertigten sv situationen.
    in diesen situationen bin ich nicht in meiner freizeit unterwegs.
    Geändert von marq (31-01-2025 um 13:26 Uhr)

  4. #169
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    der unterschied charakter und waffe.
    Der
    Unterschied ist dort zu finden , wo du selber fähig warst ihn zu erkennen . Nämlich wie im Beispiel mit der PKW-Amok-Fahrt , ,. der Unterschied ist beim Anwender (Fahrer ) und damit im Denken zu finden und nicht im Gegenstand selber . . Dort und nirgendwo anders.

    Während deine Mitdiskutanten ein Messer als Werkzeug verstehen UND auch so benutzen , verstehst du einen mitgeführten Metallstift als Waffe UND so wird dann auch die Benutzung sein.
    (hat ein Gegenstand auch einen gewissen Charakter ? Ja . Aber ob dieser dann auch Verwendung findet entscheidet der Nutzer und nicht der Gegenstand. Wie beim PKw , wie beim Messer , wie bei deinem Kubotan.
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  5. #170
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    In der Schweiz gelten Kubotan btw. als Waffe und sind komplett illegal. Schweizer Taschenmesser vermutlich nicht

  6. #171
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Lustig ist, dass hier Mitdiskutanten, die mit einer mehr oder weniger identischen Argumentation ein legales Messer mitführen, ständig von Dir kritisiert werden. Zumal sie die Messer idR für andere Zwecke dabei haben, Du aber den Kubotan explizit aus SV Gründen mitnimmst.

    Vielleicht fällt Dir ja mal was auf

    Btw. werden auch Kubotan öfter mal in Waffenverbotszonen konfisziert. Im ersten Artikel wird die potentielle Gefährlichkeit eines Kubotan explizit genannt, die Polizei im zweiten Link bezeichnet ihn sogar als "Waffe für den Nahkampf".

    https://www.ddorf-aktuell.de/2023/08...enverbotszone/

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5058900
    Zu dem einziehen vom kobutan. Ja, der kann zur gefahrenabwehr beschlagnahmt werden, wenn man davon ausgeht, dass da jemand Blödsinn machen will. Aber ohne bußgeld und normal bekommt der ihn wieder, wenn die Gefahr nicht mehr besteht.
    Die messer können eingezogen werden und es gibt bußgeld obendrauf, das Messer bleibt dauerhaft weg.

  7. #172
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    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    Zu dem einziehen vom kobutan. Ja, der kann zur gefahrenabwehr beschlagnahmt werden, wenn man davon ausgeht, dass da jemand Blödsinn machen will. Aber ohne bußgeld und normal bekommt der ihn wieder, wenn die Gefahr nicht mehr besteht.
    Die messer können eingezogen werden und es gibt bußgeld obendrauf, das Messer bleibt dauerhaft weg.
    dies ist ein großer juristischer unterschied, der in Deutschland besteht ! auch wenn hier "quer" geschossen wird, was ausschliesslich aus persönlichen gründen geschieht und nicht aus rationalen gründen.

  8. #173
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    https://brunnirok.de/product/schnitt...uenzburg-blue/ das poloshirt gleich mehrfach nachbestellt

    die qualität sagt mir zu .

  9. #174
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    dies ist ein großer juristischer unterschied, der in Deutschland besteht ! auch wenn hier "quer" geschossen wird, was ausschliesslich aus persönlichen gründen geschieht und nicht aus rationalen gründen.
    Eben nicht. Es besteht kein "großer juristischer Unterschied". Alles was Du hier in #161 geschrieben hast, trifft 1 zu 1 auf Messer zu, die 42a konform sind. 42a konforme Messer fallen nicht unter das Waffengesetz, sind nicht verboten, gelten nicht als Waffe und können legal erworben und in der Öffentlichkeit geführt werden! Es gibt diesbzgl. KEINERLEI Unterschied zum Kubotan. Das ist doch, was Dir hier in zig Threads bereits versucht wurde zu erklären, Du aber nicht verstehen willst. Dass Du jetzt die gleiche Argumenaion für ein SV Tool, das Du mit Dir führen willst anwendest, ist mehr als scheinheilig. Dazu kommt noch wie von Cam erwähnt, dass die Meisten hier Messer nicht aus SV Gründen mitführen, Du aber etwas explizit für mögliche Auseinandersetzungen mit dabei hast, was ebenfalls schwere Folgen für potentielle Gegner haben kann, wie Verbote im Ausland aufzeigen - ein Gerichtsurteil aus der Schweiz sieht in der Zweckbestimmung eines Kubotan, anderen Menschen Schmerzen zuzufügen und sie zu verletzen, daher fällt der Kubotan dort unter das Waffengesetz.

    Der einzige Unterschied zwischen Kubotan und 42a konformen Messern ist, dass Waffenverbotszonen in der Regel auch viele 42a konforme Messer, die sonst geführt werden dürfen, einschränken. Scheinbar wird aber der Kubotan auch von Einsatzkräften hier und da als potentielles Problem gesehen.
    Geändert von FireFlea (01-02-2025 um 13:03 Uhr)

  10. #175
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    auch wenn hier "quer" geschossen wird, was ausschliesslich aus persönlichen gründen geschieht und nicht aus rationalen gründen.
    "rational" wäre es , mal endlich mal zuerkennen das der Messerhalter die Gefahr ist und nicht das Messer selber ! Das aufzuzeigen und für einen vernünftigen Umgang mit diesem Thema zu plädieren , ist mit Sicherheit KEIN "Quer" schiessen .
    Nebenbei, DEINE Ängste vor Messergebrauch , was ja auch zur Stichschutzwestensuche führt , sind ebenfalls ganz persönliche Gründe . Bei mir wird jedenfalls kein solches Bedürfnis ausgelöst . Vom Thema "rational" solltest du ev. noch die Finger fern halten ...
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  11. #176
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Eben nicht. Es besteht kein "großer juristischer Unterschied". Alles was Du hier in #161 geschrieben hast, trifft 1 zu 1 auf Messer zu, die 42a konform sind. 42a konforme Messer fallen nicht unter das Waffengesetz, sind nicht verboten, gelten nicht als Waffe und können legal erworben und in der Öffentlichkeit geführt werden! Es gibt diesbzgl. KEINERLEI Unterschied zum Kubotan. Das ist doch, was Dir hier in zig Threads bereits versucht wurde zu erklären, Du aber nicht verstehen willst. Dass Du jetzt die gleiche Argumenaion für ein SV Tool, das Du mit Dir führen willst anwendest, ist mehr als scheinheilig. Dazu kommt noch wie von Cam erwähnt, dass die Meisten hier Messer nicht aus SV Gründen mitführen, Du aber etwas explizit für mögliche Auseinandersetzungen mit dabei hast, was ebenfalls schwere Folgen für potentielle Gegner haben kann, wie Verbote im Ausland aufzeigen - ein Gerichtsurteil aus der Schweiz sieht in der Zweckbestimmung eines Kubotan, anderen Menschen Schmerzen zuzufügen und sie zu verletzen, daher fällt der Kubotan dort unter das Waffengesetz.

    Der einzige Unterschied zwischen Kubotan und 42a konformen Messern ist, dass Waffenverbotszonen in der Regel auch viele 42a konforme Messer, die sonst geführt werden dürfen, einschränken. Scheinbar wird aber der Kubotan auch von Einsatzkräften hier und da als potentielles Problem gesehen.
    Ergänzung - es gibt scheinbar auch Waffenverbotszonen, die Kubotan einschließen:

    Am späten Abend, gegen 21.50 Uhr, ereignete sich eine Körperverletzung im RE72, der am Gleis 30 des Hauptbahnhofs bereit zur Abfahrt Richtung Memmingen stand. Ein 24-jähriger Mann aus dem Iran soll einen 27-jährigen Afghanen aus Kaufbeuren mit einem Kubotan an Brust und Körper verletzt haben. Die Verletzungen des Afghanen waren so schwer, dass sie genäht und in einem Münchner Krankenhaus weiter behandelt werden mussten.

    Der Kubotan, der sich in der Handtasche einer 23-jährigen Begleiterin des Iraners aus Buchloe befand, wurde von den Behörden sichergestellt. Der 24-jährige Iraner aus Aubing muss sich nun nicht nur wegen der Körperverletzung, sondern auch wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung verantworten. Diese Verfügung verbietet das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof.


    https://www.merkur.de/lokales/muench...-93329460.html

    Wenn man sich die Allegmeinverfügung anschaut, steht das drin:

    Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere
    Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
    ...


    Da ist kein Kubotan aufgeführt aber die Regelung ist ja recht allgemein. Ein Kubotan kann offensichtlich als Schlagwaffen eingesetzt werden und Verletzungen hervorrufen. Vielleicht wird jetzt auch mal verstanden, von welchen Unsicherheiten mit Regularien hier die Messerfreunde die ganze Zeit berichtet haben, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt....

  12. #177
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    "rational" wäre es , mal endlich mal zuerkennen das der Messerhalter die Gefahr ist und nicht das Messer selber ! ...
    das streite ich nicht ab, kein messer zu haben, ist noch viel besser. das argument die bösen haben auch messer und setzen sie ein, ist für mich kein argument. da das ziel nicht ein messerkampf sein sollte, weil man das gefühl als messerträger hat , man könne sich bestimmt mit einem messer verteidigen... simulierte messerkämpfe gehen meist für beide nicht gut und verletzungsfrei aus . flucht oder ein messerloser verteidigungsversuch, der natürlich auch zu verletzungen führen wird, sind für mich in einem solchen notfall die alternativen. gerade als kampfsportler oder als kampfkünstler, der sich jahrelang damit beschäftigt, sollte dies die erste wahl sein.
    Geändert von marq (01-02-2025 um 13:20 Uhr)

  13. #178
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    das streite ich nicht ab, kein messer zu haben, ist noch viel besser. das argument die bösen haben auch messer und setzen sie ein, ist für mich kein argument. da das ziel nicht ein messerkampf sein sollte, weil man das gefühl als messerträger hat , man könne sich bestimmt mit einem messer verteidigen... flucht oder ein messerloser verteidigungsversuch sind für mich in einem solchen notfall die alternativen......
    Hör doch mal auf in kategorie "messerkampf" zu denken und zu argumentieren. Das ist doch genau DAS was jeder hier den DU kritisierst pausenlos versucht dir klar zu machen , das sie garnicht an einen messerkampf mit ihren Werkzeugen (Messer) denken . Das bist du allein der so denkt.

    Wie gesagt , von rational bist du sehr weit weg , weil du nicht mal fähig bist die Texte der anderen user so zu lesen , wie sie geschrieben sind . Du liest immer nur deine eigenen Vorbehalte raus.
    Geändert von Cam67 (01-02-2025 um 13:24 Uhr)
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  14. #179
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    wer macht denn "messerkampf", außer im sparring (messer vs messer duell, was eh keine SV wäre)?

  15. #180
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    wer macht denn "messerkampf", außer im sparring (messer vs messer duell, was eh keine SV wäre)?
    Messerkampf ist das Eine an unsinniger Argumentation . Das wichtigste dabei wird wieder übersehen , nämlich den Erstaggressor mit einem Messer um den es real dann wirklich geht . . Und das sind bestimmt nicht jene User die

    A) sich kampfsportbedingt mit der Messerthematik auseinandersetzen , einfach weil sie wissen wie gefährlich der EINSATZ eines Messers ist , ebenso sich auf einen Messerkampf einzulassen .
    B) sie sich ein anderes Bewusstseinn zum Thema Messer erarbeiten , als ein cool sein Wollender Jugendlicher
    C) genau wegen A und B , sehr genau unterscheiden können zw. handwerklicher Benutzung und kämpferischer Anwendung , inklusive der Entscheidung was sie dann letztendlich tun werden .

    Marq argumentiert in die völlig falsche Richtung .
    Es wäre sogar sehr förderlich den Jugendlichen heutzutage genau so eine Einstellung , so ein Bewusstsein zum Thema "Messer und seine Handhabe " mitzugeben , wie sie die User hier an Board haben , welche marq kritisiert . So rum wird ein Schuh draus .
    Da wäre es zumindest beim Thema Jugendliche , schon ein Schritt weiter . denn dann verbieteten sich Drohgebärde , Argumentationshilfe usw. mit Messerunterstützung von selbst , ebenso wie ein allgemeines unsachgemässes Handhaben , auch im Alltag und der Öffentlichkeit .

    jetzt mal rational betrachtet ^^
    Geändert von Cam67 (01-02-2025 um 17:05 Uhr)
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