Das stimmt ja so nicht ganz, denn 42a konforme Messer sind ja explizit nicht Teil des 42a, dort ist von Einhandmessern und Messern mit einer Klingenlänge über 12cm die Rede, d.h. 42a konforme Messer werden im 42a gar nicht erst benannt, nur die nicht konformen
Bei 42b hast Du natürlich Recht, das ist die Neufassung von Oktober letzten Jahres, hatte ich schon nicht mehr auf dem Schirm.
Das ändert aber nichts an der Grundaussage, dass 42a konforme Messer legal und frei zu führen sind außer in eingeschränkten Bereichen, die hier und da auch für Kubotan eingeschränkt werden. Da vorhin davon die Rede war, dass man dann auch ganz normale Werkzeuge einschränken müsste - das ist bei einigen Allgemeinverfügungen an Bahnhöfen der Fall, bspw. Schraubenzieher. Wenn ich Wetten müsste, würde ich mal auf die Zunahme entsprechender Einschränkungen für Kubotan tippen.







