Das wurde schon diskutiert, wenn vielleicht auch nicht von Dir. Denn einer der ersten Beiträge zum Thema hier lautete:

Zitat Zitat von Pflöte Beitrag anzeigen
Genau hier liegt das Problem. Wie kann jemand, der unter dem Deckmantel "Flüchtling" hier ist, nach mehreren begangenen Straftaten noch immer von deutscher Seite aus das Recht zugesprochen bekommen, sich hier aufzuhalten und staatlich unterstützt zu werden?
Das Aufenthaltsrecht hier nach mehreren Delikten wurde also pauschal in Frage gestellt (aufzuhalten und staatlich unterstützt zu werden, nicht oder), aus meiner Sicht ist da der Verweis, dass nicht gleich unabhängig von der Deliktart in Risikoländer abgeschoben werden sollte, berechtigt. Der Zeitungsartikel schreibt ja von "in geringem Maß auffällig geworden".