Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Wo steht das im Text? Meine, dass geht nur bei doppelter Staatsbürgerschaft. Es geht um Geburt in DE nicht Staatsbürgerschaft im Text.
Ich dachte, das aus diesem Absatz herauslesen zu können:
Die Geburt in Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass die Person ein Aufenthaltsrecht erhält. Das deutsche Aufenthaltsrecht unterscheidet sich hier von der Staatsangehörigkeit: Während unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland geborene Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können (§ 4 StAG), gilt dies nicht für das Aufenthaltsrecht. Auch wer seit der Geburt in Deutschland lebt, kann sich unter Umständen in einer aufenthaltsrechtlich unsicheren Situation befinden.
Jetzt, wo Du Zweifel anbringst, bin ich mir da aber auch überhaupt nicht mehr sicher. Keine Ahnung, ehrlich gesagt...