
Zitat von
Kunoichi Girl
Also ob jemand biologisch eindeutig mann oder frau ist, lässt sich doch in 99,9% der fälle eindeutig feststellen und das war vor aufkommen des genderthemas doch auch nie eine schwierigkeit?
Nein, das läßt es sich nicht - die Biologie spielt da einfach nicht nach unseren Regeln. Aufgefallen ist das aber erst, nachdem die biologischen Werte besser erfassbar wurden. Dann veränderten sich auch langsam die Zuschreibungskriterien; Genetik, Hormone etc. spielen ja zusammen und erzeugen ein biologisches Ganzes, das dann irgendwie einem Geschlecht zugeschlagen wird. Bislang meist direkt nach der Geburt per Inaugenscheinnahme der äußeren Geschlechtsmerkmale; die aber nichts über Hormonstatus, Genetik etc. aussagen. Die Polarität Männlich - Weiblich ist nur ein zugeschriebenes Konstrukt; die Humanbiologie bietet einfach nur eine Reihe mit fließenden Übergängen. Wo will man da Grenzen ziehen? Und vor allem, wie soll man sie festlegen? Schon mit Testosteron war das mal schwierig - die ersten Tests (für den olympischen Wettbewerb, Jahr hab ich vergessen) den Genomstatus zu bestimmen (als XX oder XY). Und dann kommt das Problem mit gebundenem und freiem T dazu, und Hormonstatus und und und. Inzwischen sind es Enzyme, hab ich irgendwo gelesen; ich bin aber, wie gesagt, in dem Thema nicht mehr auf dem Laufenden.
Ach, doch noch gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschl...ung_beim_Sport
Zitat:
"
Geschlechtstests in Form eines „ärztlichen Eignungsscheins“ wurden bereits im Jahr 1946 bei den British Commonwealth Games sowie im selben Jahr bei den Leichtathletik-Europameisterschaften der Frauen durchgeführt. Wie Dennis Krämer in seiner Doktorarbeit Intersexualität im Sport beschreibt, beruhte dieser Test auf einer gynäkologischen Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane, derer sich Frauen im Vorfeld des Turniers unterziehen mussten und die bei einer 'unauffälligen' Erscheinung die Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht belegten.[1]
(...)
Jede Sportart kann nun selbstständig Richtlinien für die Kontrolle von Athletinnen festlegen, wobei Diskriminierung vermieden werden soll und ein Ausschluss auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren muss.[18] Der Regelrahmen ist nicht rechtlich bindend.
"
P.S. ich mußte einen Satzteil löschen, weil unrichtig.
Geändert von marasmusmeisterin (27-02-2025 um 09:09 Uhr)
Wer blutet, wischt die Matte sauber.