Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Ggf. ging er erst nochmal auf die Frau, zu als er das Messer sah und um es ihr zu entweder... ?
Weil er eventuell im KKB gelesen hat, Weglaufen angesichts eines Messers wäre doof?

Versuchter Messerdiebstahl könnte einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Gut darstellen.