Zitat von Kusagras Ggf. ging er erst nochmal auf die Frau, zu als er das Messer sah und um es ihr zu entweder... ? Weil er eventuell im KKB gelesen hat, Weglaufen angesichts eines Messers wäre doof? Versuchter Messerdiebstahl könnte einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Gut darstellen.
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